Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 54 (1910)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Die Ketubbah bei den Samaritanern
- Date
- 1910-01-01
- Page
- Seite 435 (sequence 3)
- Language
- German
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Die Ketubbah bei den Samaritane-rr. 435 להם הכהן ספר: ושטו ספר (הזבוס בלשון הקדש לשון העברי: מתודע ביניהם: | זאת הקת הזבוב בין עדת השמרים על האמת: Übersetzung. Und bei der Gemeinde der Samaritaner wird die Antrauung, d. h. die Verheiratung mit einer Frau, als eine der vorzüglichsten Gebote betrachtet, wie es sich findet im Buche der Schöpfung: (Und er sprach zu ihnen: Seid fruchtbar und mehret euch.) Und es heißt wieder in demselben Buche: (Es ist nicht gut, daß der Mensch allein sei; ich will ihm eine Genossin zur Hilfe schaffen.) Und die Art der Verlobung (Antrauung) und die Vorschriften für die Gemeinde der Kinder Israel, der Samaritaner, sind folgende: Die Verlobung (Antrauung) wird von ihnen nicht als gültig betrachtet, wenn sie nicht in Gegenwart von weisen Männern geschlossen ist, wie der Ewige, gesegnet sei er, in der hl. Lehre sagt: (Nur durch zwei oder drei Zeugen kann eine Sache aufrecht erhalten werden.) Und dieses erstreckt sich auf alle Gesetze der hl. Thora. Und wenn ein Mann an der Frau, die er genommen, irgend einen Fehler sieht, dann kann er sie fortschicken, und es wird ihm nicht als Sünde angerechnet, wie es im Buche Deut, heißt: »Wenn jemand ein Weib heimführt und sie ehelicht, sie aber dann sein Wohlgefallen nicht erlangt, dann schreibe er ihr einen Scheidebrief und händige ihn ihr ein«. Die Morgengabe für eine Jungfrau bei der Gemeinde der Samaritaner ist zumindest 50 silberne Schekel und der Mann muß ihr auch geben Kleider und Schmuck wie der Vater der Braut oder der Vormund ihm auferlegt. Und wenn ein Mann wünscht, ein Mädchen zu heiraten, dann versammelt er einige Personen bei sich, so viele als er wünscht, und sie gehen zusammen mit ihm in das Haus des Vaters des Mädchens und vor ihnen geht einer oder mehrere der Priester, und der Vater oder der Vormund sitzen zur Linken des Priesters, und der Bräutigam, der da wünscht, das 28*