Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 54 (1910)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Die talmudische Literatur der letzten Jahre
- Date
- 1910-01-01
- Page
- Seite 423 (sequence 7)
- Language
- German
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Die talmudische Literatur der letzten Jahre. 423 S. 82, Note 1. Ex. r. XV, 20 spricht von ,עיבור שנד, kann also >׳für Rosch ha-Schanah II, 7, wo von קידוש מחודש die Rede ist, nichts beweisen, selbst wenn es gestattet wäre, den Unterschied der Zeiten?zu vernachlässigen. Ausführliches über den Ab-Beth-Din bei Büchler, ׳־das Synhedrion. Daß מופלא שבבית דין identisch ist mit ,אב בית דין ״wird schon Tossafoth Synhedr. 16 b s. v. אחד vorausgesetzt. S. 85, Note 3. Der Verfasser findet es unbegreiflich, warum Raschi Sanhedr. 16 b אחד ממונה על כולם auf das große Beth-Din bezieht, und meint dies sei gegen den »einfachen Wortlaut«. — Das ist entschieden unrichtig. Der einfache Wortlaut der Baraitha im Talmud läßt keine andere Auffassung zu als die Raschis: תכו רבנן מדן שמעמידין שופטים לישראל הלמוד לומר שופטים תתץ.* * . שופטים לבל שבט*- ושבט מכין תלמוד לומר שופטים לשבטיך, שופטים לכל עיר ועיר מדן תלמוד־ לומד שופטים לשעריך ... רבי יהודה אומר אחד ממונה על כולם שנאמד תתן; לך, רשב״ג אומר לשבטיך ושפטו מצות בשבט לרון את שבטי• Zwischen der Deduktion, daß für jeden Stamm, jede Stadt ein Richterkollegium eingesetzt werden muß und dem Ausspruch R. S. bei! Gamliels: jeder Stamm soll von seinem eigenen Richterkollegium;gerichtet werden, kann der Satz R. Jehudas אחד ממונה על כולם um möglich etwas anderes bedeuten als: ein Richterkollegium ist gesetzt über alle (Richterkollegien). Von der Ordnung im Richterkoilegiutn ist nicht die Rede. Daher müssen Tossafoth zugeben, daß nach dem Wortlaut der Baraitha Raschis Erklärung die richtige ist, und können gegen Raschi nur den Wortlaut des Sifre, Deut. § 144, geltend machen. Aber der Ausspruch R. Simon b. Gamliels und der Umstand, daß die Einrichtung des Richterkollegiums in den Zusammenhang der Stelle absolut nicht paßt, machen es wahrscheinlich, daß der Sifretext nach der Baraitha im Talmud zu korrigieren, jedenfalls in ihrem Sinne zu verstehen ist. אחד ממונח על כולם entspricht demnach genau dem, was in der Toseftha Sanhedrin VII, 1 gesagt wird1). Vgl. auch Tanch. תמנה שופטים ככל שעדים שפעמים :4 § שופטים בשבת בתי דידן יושבי; בעיירות בשד ובחמישי ואם עמדה הלכה לפכיהם היד שואלין לב״ד שבלשכת הגזית*. Es ist nicht gut denkbar, daß R. Jehuda, der, wie alle Lehrer, das große Beth-Din aus dem von Moses eingesetzten Rat der 70 ableitet und die Präsidentschaft Mosis in diesem Rate als selbstverständlich voraussetzt, für die Institution des Naßi anderweitige Belege gesucht hätte, und dazu aus einer Stelle der ״Chronik2). *) Toseftha Chagiga II, 2; Babli Synhed. 88 b. 2) In der Tat scheint in den alten Texten dieser Beleg aus II *Chr. XIX, 11 gefehlt zu haben. Der Verfasser des Chinuch, Gebot