Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 54 (1910)
- Issue
- Heft 3
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1910-01-01
- Page
- Seite 379 (sequence 7)
- Language
- German
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Besprechungen. 37^ *Das Buch der Gesetze* »nach seiner Anlage und äfelheiä Inhalte untersucht* von Moritz Peritz ist der Titel des folgenden Aufsatzes. 439—474. Bekanntlich hat Mainiüni das Buch der Gesetze (ספר ה׳מצות> als Einleitung zum Mischneh Thora vfcrfkßt. Darin soll fest^esteiif werden, weiche Gebote unter die 613 Gebote zu zahlen sind und welche nicht; da die Zählung, die bis zu seiner Zeit als die allein richtigte'galt; sich ihm als falsch erwies. Zu diesen! Zwecke stellt ei* 14 Grundregeln auf, die man bei der Zählung der Gebote zii beachten habe (442). Erst dann geht er ah die Zählung der 613 Geböte^ die er in 248 Gebote und 365 Verbote teilt. »Aber innerhalb dieser beiden Hauptteile zeigt sich im großen und ganzen die Einteilung, weiche M. an anderer Stelle erwähnt und bei der er dem Vorgänge der Mischhah sich anschließt, die Einteilung nämlich in Verpflichtungen gegen Gott und in solche gegen die Menschen« (445—48). Auch werden alle Gebote, welche in einem Bibelverse Vorkommen, sobald sie riür zur gleichen Gattung gehören, nacheinander aufgezählt (448). Bei der Aufzählung der einzelnen! Gebote verfährt nun M. folgendermaßen : 1. gibt er die Zahl des Gebotes oder des Verbotes an; 2. den Wortlaut des Gebotes oder Verbotes, wobei er, trotz seiner Bestrebung nach möglichster Kürze, doch oft gezwungen ist, etwas ausführlicher zu sein, um seine Worte zu erläutern oder die Vorschrift zu begründen oder um alles anzudeuten, was die Ausführung des Gesetzes erfordert (451); 3. führt er die Stellen aus dem Pentateuch an, in denen die Gesetze erwähnt sein sollen (454); 4. führt er den Nachweis aus den Traditionsschriüen, daß in den angeführten Bibelsteilen wirklich das enthalten sei, was er behauptet, da viele von den Gesetzen in der von M. ihnen gegebenen Fassung nicht ohne weiteres aus den angeführten Bibelsteilen zu erkennen sind (454); 5. beweist er, daß diese Gebote auch gezählt werden müssen (455); 6. gibt er auch die anderen, nicht besonders zu zählenden Gesetze oder Lehren an, welche nach dem Talmud und den anderen Träditiorisschriftea noch in denselben Bibelsteilen ängedeutet sind (45$); 7. gibt er die Strafe an, die auf die Übertretung des betreffenden Gebotes oder Verbotes gesetzt ist (46i); 8. hebt er hervor, von welchen Geboten die Frauen und von welchen die Leviten befreit sind, ob das Gebot nur zur Zeit des Tempels oder auch nachher, ob es nur innerhalb oder auch außerhalb Palästinas Geltung hai (464); 9. gibt er die Abschnitte des Talmuds an, welche vorf den betreffenden Gesetzen ausführlich handeln.