Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 54 (1910)
- Issue
- Heft 3
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1910-01-01
- Page
- Seite 374 (sequence 2)
- Language
- German
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374 Besprechungen. lästinensischen Ritus auf M. führt Elbogen S. 327—323 als ersten die Tatsache an, daß M. die Benediktionen, die in Berachot 60 b vorkommen, in anderer Ordnung als es 1m Talmud geschieht, anführt, sie für nicht verbindlich erklärt und anstatt שלא עשני ,שלא עשני בור עבד hat. Wir glauben, daß daraus nichts geschlossen werdet^ kann* Die Ersetzung des Wortes בור durch בד$ wifd ihi Talinifd Ätlnach, 43 h5 1m Naineh dis עצןיב;V!,Ö ד אחא ä'ngeiühft; ebenso ^rfieilf aüs Berachot 60 b, daß die1 döri angeführten Behe^iktiönln nifr Sei cüär Verrichtung der betreffenden Handlung zu sprechet Sind. EÜ'en darum mag auch M. die Reihenordnung geändert haben, um ihre Unverbihdlichkeit besser zü dokumentieren; JVt. hat sich in diesen Punkten daher nur streng dem Talmud angeschlossen. Sehr ,gehaltvoll ist die folgende 7. Arbeit, von Schwarz, betitelt »Das Verhältnis ^aimunis zu den §aonen« 332—410. In seinem Werke »Der Mischneh Thora, ein System der mos. talm. Gesetzlehre« schildert uns Schwarz Maimuni als Talmudkritiker, in der uns vorliegenden^ den vierten Teil des angeführten Werkes bildenden Arbeit wird uns M. als Kritiker t der Gaonen vorgefüfyrt. »M.s Talmudkritik beschränkt sich auf die Begründung der Halacha, seine an den Gaonen geübte Kritik erstreckt sich auf die von diesen versuchte Weiterentwicklung der Halacha« (334). Gewiß schaut M? voller Dankbarkeit zu den Gaonen empor. Beruht doch das von ihm im M. Th. dargestellte System auf ihren Kommentaren. Allein trotz aller Hochach-, tung für sie, verbieten ihm sein wissenschaftlich ausgebildeter Geist und seine Wahrheitsliebe dort, wo textkritische oder logische Erwägungen gegen ihre Entscheidungen sprechen, mit seinem Urteile zurückzuhalten. Von, den von Schwarz angeführten 68 Stellen, in denen M. die Gaonen anführt, sind es zwar nur 22, in denen er ihnen opponiert, allein die genügen vollständig, um , M.s Standpunkt ihnen gegenüber zu präzisieren. Wie alle Arbeiten Schwarzens bietet auch diese dem Halachisten eine Fülle von Anregungen, doch müssen wir uns hier auf das Allernotvvendigste beschränken. Wir heben daher nur folgende Bemerkungen hervor. Zu Nr, 6. Der Unterschied zwischen ע״מ und אם ist nicht wie der Verfasser ängibt; sondern wie b״& Ischuth VI, 18 s. v. כיצד hervor«־ hebt, nämlich daß bei ע°מ die conditio im Erfüllungsfalle das Rechts« geschäft in keiner Weise tangiert, da ע״מ wie מעכשיו ist; während bei אם auch im Erfüllungsfalle das Rechtsgeschäft insofern tangiert wird, als es erst von der Zeit der Erfüllung der conditio äti seine Giltigkeit hat. Vergi. auch ,פרישה א״ה סימן ל״ח אות י. Zu Nr. 10, Anm. 1. Vcrgl. fos&ifoth Kethübböt63b s. v. דיקא,