Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 54 (1910)
- Issue
- Heft 3
- Article
- [Ohne Titel]
- Date
- 1910-01-01
- Page
- Seite 370 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2829132-2829827-2829831-2889919--37982-2890053- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
370 Besprechungen. haben Staat uüd Kirche in späteren Zeiten derartiges möglich gemacht. Von der Inquisition wäre ein Neu-Christ, der auch nur im geheimen, Öhhe davon zu reden, auf das Erscheinen des Messias hoffte, unweigerlich verbrannt worden. Die von den Kirchenvätern des 4. Jahrhunderts beeinflüßten Kaiser sind auf halbem Wege stehengeblieben. Eben darin lag freilich ein für die Erhaltung des Judentums hqchbedeutsamer Umstand, zu dessen Erklärung das politische Moment (S. 113 ff.) heranzüziehen ist. Es trifft gewiß zu, daß die Juden unter der hohen )Beamtenschäft und am Kaiserhofe selbst mächtige Gönner besaßen. Ob das Geld dabei eine Rolle spielte, ist ziemlich unwesentlich. Die Juden wurden in ihrer sozialen Wirksamkeit nicht durch »die weitflüchtige Stimmung der Christen« beeinträchtigt, sie »erstrebten die Güter der Welt« (S. 113). Neben den armen waren reiche und »angesehene Juden in nicht zu geringer Zahl vorhanden« (S. 114), auf die im Staatsinteresse Rücksicht genommen werden mußte. Lucas hat es wahrscheinlich gemacht, »daß meistens diejenigen hohen Beamten, an welche günstige Erlasse über die Juden gerichtet sind, den Juden wohlwollend waren« (S. 115). Gegen Abtrünnige gingen die Juden anfänglich mit Gewalt vor, später scheinen ihre Führer »bei der Regierung gearbeitet zu haben, damit die Taufe erschwert werde« (S. 119). Beachtenswert ist auch die Enterbung von Apostaten durch Eltern oder Großeltern, die Valentiuian III. nicht gelten lassen wollte, aber schwerlich für die Dauer verhindern konnte. In den Privilegien Heinrichs IV. wurde anerkannt, .daß ,der getaufte Jude seines Erbes verlustig gehe. Den Bestand des Judentums wahrten sogar »Rechte, die ihnen entzogen worden sind«. (5. 127). ־So war durch das Verbot der Mischehen zwar ein eventuoller Zuwachs, aber auch »jeder Verlust ausgeschlossen«. Überhaupt schlossen sich die Verfolgten noch enger zusammen als bisher schön, iftdem ».die in der großen religiösen Revolution von der gegneri* sehen siegreichen Pariei vereinbarte Legislatur zu der religiösen Verschiedenheit die bürgerliche« hinzafügte, wurde »das Judentum auf seine eigene Gestaltungskraft verwiesen, durch die es letzten Endes gegen ,den Widerstand der Welt und gegen mangelnde Sympathie die Erhaltung seines *Lebens und seiner Idee durchsetzte (S. 128). , Allerdings erfolgte die ׳weitere Entwicklung zunächst in einem nichtchristlichen Staat; vielleicht die Mehrzahl der Juden lebte jenseits ״der Gatgrenze des Rämerreiehs. Die Annahme, daß im 4. Jahrhundert eine Mässenaus Wanderung nach Babylonien stattgefunden habe (S. 401), i&t von Lucas nicht näher nächgewiesen; das Zitat, ibid, n. 1, enthöhnt des Quellenwerts. Die .römische «Gesetzgebung ist nicht auf dem Standpunkt ge-