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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1910-01-01 · Heft 3 · p. Seite 367

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
54 (1910)
Issue
Heft 3
Article
[Ohne Titel]
Date
1910-01-01
Page
Seite 367 (sequence 4)
Language
German
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Besprechungen. 367 selyüsmus abgeneigte Richtung; gleichwohl müssen die Ausbreitungstendenzen kräftig genug in die Erscheinung getreten sein, sonst hätte es nicht der Abwehrmaßregeln bedurft, aus denen Lucas völlig zutreffend die Existenz der Propaganda zu erschließen sucht. Es handelt sich dabei einmal um das Verbot der Beschneidung von Nichtjuden, das freilich schon in die vorchristliche Zeit hinaufreicht. Des ferneren lagen der Gesetzgebung über Erwerb und Besitz von Sklaven durch Juden nicht etwa humane oder soziale Motive zu Grunde, sondern die Absicht, zu verhindern, daß Sklaven ins Judentum aufgenommen würden (S. 47). Zur Erläuterung der gesetzgeberischen Maßnahmen darf noch auf die passio s. Mantii, Espana sagrada B. 14, S.374ff., hingewiesen werden, die das traurige Schicksal des christlichen Sklaven eines jüdischen Herrn auf dessen Landgut Miliana bei Evora in Portugal schildert. Sonst recht unglaubhaft, verrät die Erzählung immerhin einige Kenntnis der im antiken Landwirtschaftsbetrieb gebräuchlichen Sklavenzwiager. Auch die Verbote von Mischehen, zumal zwischen Juden und Christinnen, sind als »Abwehrmittel gegen eine Propaganda des Judentums anzusehen«. Übrigens ist nicht er» sichtlich, wie Lucas (S. 46) zu der Annahme kommt, daß Arthemisia, die Tochter des ehemaligen Provinzialstatthalters Lectorius, erst durch ihren Gemahl zum Judentum bekehrt worden war. Der Kampf gegen die jüdische Propaganda hat sich »schließlich auf die Frage nach der Erhaltung alter und der Errichtung neuer Synagogen« zugespitzt (S. 57). Zum Verständnis der deswegen ausgefochtenen Streitigkeiten muß in Betracht gezogen werden, »daß die Synagogen damals nicht nur gleichzeitig Gotteshäuser und Bibliotheken, sondern daneben ganz wesentlich auch Schulen waren, in denen das jüdische Gesetz studiert wurde«. Es übte jedoch das jüdische Gesetz »in dieser Zeit eine mächtige Anziehungskraft auf die nichtjüdische Bevölkerung aus« und »wurde ein sehr bedeutsamer Faktor der Sektenbildung im Christentum« (S. 68). So »war der Kampf gegen die Sekten und die judaisierenden Christen zugleich ein Kampf gegen das Gesetz und den Ort, wo das Gesetz gelehrt wurde, die Synagoge. Die Zähigkeit des gegen die Synagogen gerichteten Fanatismus darf man auffassen als einen Teil des erbitterten Kampfes gegen die Judaizantes« (S. 70). Mit Recht hebt auch Lucas (S. 70 ff.) nachdrücklich die Verständigung zwischen Hieronymus und Augustinus über die Frage nach der Beobachtung des Gesetzes hervci, die darauf hinaus» lief, daß die Gebräuche der Juden für Christen verderblich and Todsunde seien, und daß ehemalige Juden und Heiden, die sie halten, dem Rachen des Teufels verfallen. Das Laterankonzil von 1215 hat demnach im Sinne der Kirchenväter gehandelt, wenn es verfügte?

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