Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 54 (1910)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Die Reichssteuern der deutschen Judengemeinden von ihren Anfängen bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts
- Date
- 1910-01-01
- Page
- Seite 337 (sequence 5)
- Language
- German
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ihren Anfängen bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts. 337 pfändet1). Bei dieser Verpfändung fällt die außerordentlich hohe Pfandsumme auf, wenn man bedenkt, daß die Frankfurter Juden »die gulde, als sy dem styffte von Maynz und der herrschafft von Eppenstein etzwy lang bisher von des reichs wegen gereichet han«, auch weiterhin entrichten sollen2). Die Höhe der Pfandsumme wird aber erklärlich, wenn man in Betracht zieht, daß der Stadt die Vergünstigung gewährt wird, nach Belieben Steuern erheben zu dürfen3). Freilich wird die Stadt von dieser Vergünstigung schwerlich einen rechten Gebrauch haben machen können; denn schon einen Monat nach erfolgter Verpfändung wurden die Frankfurter Juden ermordet4). Aber eine andere Vergünstigung durfte sie nunmehr für sich in Anspruch nehmen : sie hatte das Recht, das von den Ermordeten hinterlassene Gut mit Beschlag zu belegen und aus demselben durch Verkauf, Verpfändung oder auf irgend eine andere Weise so lange Nutzen zu ziehen, bis ihre der Höhe der Pfandsumme gleichkommende Forderung erfüllt war. So war es bereits in der Verpfändungsurkunde im voraus bestimmt worden5). Wie verhält es sich nun mit der Höhe der Frankfurter Judensteuer? Sie ist uns bedauerlicherweise nirgends überliefert; wir werden daher, um wenigstens annähernd ihre Höhe ermitteln zu können, einen indirekten Weg einschlagen müssen. Im Jahre 1299 war mit der Verpfändung x) Senckenberg, Selecta iuris et historiarum I, 634 ff. 2) Ebd. S. 637, 3) Ebd. S. 636 2 ». . . daz die iuden und ihr gut unsern und des reichs bürgern und der stadt zu Franckfurt ... zu dienste sollen stehen, mit allem nuzen, allen gevällen, allem dienste, oder was sie ehr geniezzen moegen oder von ihnen aufheben, wie man das erdencken mag oder wy das ist . . 4) Am 24. Juli 1349; vgl. Salfeld, Das Martyrologium des Nürn״ berger Memorbuches [= Quellen zur Gesch. der Juden in Deutschi. Bd. III] S. 248. ß) Senckenberg a. a. O. S. 641. — Siehe die zutreffende Beurteilung dieser Verpfändung durch Stabbe, die Juden in Deutschland u. s. w. S. 100. Monatsschrift, 54. Jahrgang, 22