Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 54 (1910)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Die Reichssteuern der deutschen Judengemeinden von ihren Anfängen bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts
- Date
- 1910-01-01
- Page
- Seite 215 (sequence 10)
- Language
- German
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- Colmar 1× ep/1047872
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ihren Anfängen bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts, 215 für uns noch in Betracht kommenden Regierungsjahre Karls IV. erreichen die uns in Ziffern überlieferten außerordentlichen Steuern eine ansehnliche Höhe. Letztere wird aber erst dadurch ins rechte Licht gesetzt, daß wir ihr den gleichzeitigen Satz der Jahressteuern1 * 3 4 *) gegenüberstellen. judsngemeinde Außerordentliche Steuer Gleichzeitiger Betrag der Jahressteuer Betrag Jahr Regensburg . . . 1000 Pfd. Pf. ף 1333 200 Pfd. Pf. Rothenburg . . . 2000 Pfd. H. , 1335 3) 200 Pfd. H. Colmar .... 4000 Pfd. Pf, ף 1338 60 M. S. Nürnberg .... 1200 M. S. 1349 ö) 22C0 Pfd, H. Besonders auffallend ist hier die Höhe der 1338 den Colmarer Juden abgeforderten Summe, die wahrscheinlich zur Deckung der Kosten des von Ludwig d. B. gegen Frankreich geplanten Feldzugs bestimmt war6). Zugeständnisse an die zur außerordentliehen Steuer herangezogene Gemeinde. Für die Leistung der außerordentlichen Abgabe erhielt die Judenschaft vom König zuweilen Zugeständnisse zugesichert. Ein Beispiel: 1335 lösten sich Bürger und Juden von Rothenburg — sicherlich auf Befehl Ludwigs d. B. — um 4000 Pfd. Heller aus der Pfandschaft des Grafen *) Siehe Anhang I: Tabelle der Jahressteuern. s) Reg. rer. Boic: VII, 48; d. d. 1333 Juni 2. 3) Siehe Jahrgang 53 S. 7Q4f. Anm. 9. 4) Scheid, Histoire des Juifs d’Alsace S. 327: d. d. 1338 Sept. T6, verglichen mit Urk. Ludwigs d. B. d. d. 1338 März 13 (ebd. S. 326). 6) Mon. Boica 4t, 3951: Urk. Karls IV. d. d. 1349 Juni 28. 6) Ludwig d. B. kam nämlich in demselben Jahr mit den Wormser Juden dahin überein, daß sie ihm wegen ihrer »brüch und schuld und auch ze lieb und ze fuerderung unserr fart gen Franchenreich als unser ander stet und Juden gehaizzen haben ze geben zwei tusent guldin ..Boos, Wormser U.-B. II nr. 300: Urk. Ludw. d. B. ־d. d. 1338 Mai 1.