Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 54 (1910)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Die Reichssteuern der deutschen Judengemeinden von ihren Anfängen bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts
- Date
- 1910-01-01
- Page
- Seite 213 (sequence 8)
- Language
- German
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ihren Anfängen bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts. 213 Allgemeine außerordentliche Besteuerung. Außerordentliche Steuern wurden in der Regel nur einzelnen Gemeinden auferlegt. Allgemeine außerordentliche Auflagen scheinen selten vorgekommen zu sein. Aus der Zeit Rudolfs von Habsburg kennen wir eine derartige allgemeine Auflage, die freilich nicht zur Ausführung gelangt ist. König Rudolf hielt seit 1286 den R, Me'ir von Rothenburg gefangen, der, im Begriff, mit vielen seiner Glaubensgenossen Deutschland zu verlassen, angehalten und dem König ausgeliefert worden war. Die deutsche Judenheit betrachtete es nun als eine wichtige religiöse Pflicht, den von ihr hochverehrten Rabbi aus der Haft zu befreien. Sie bot daher dem König eine für die damalige Zeit sehr hohe Summe — 20.000 Mk. — als Lösegeld an und erhöhte, als der König darauf nicht einging, die genannte Summe auf 30.000 Mk; trotzdem konnte sie ihr Ziel nicht erreichen. Schließlich bereitete diesen Verhandlungen, die gerade kein sehr günstiges Licht auf König Rudolfs Charakter zu werfen geeignet sind, ein Machtwort des Rabbi selbst ein Ende: er verbot den Gemeinden, um einen so hohen Preis seine Freiheit zu erkaufen, damit nicht für die Zukunft durch Verhaftung von Rabbinern zu Erpressungen Anlaß gegeben werde. Tatsächlich blieb Meir von Rothenburg bis zu seinem Tode (1293) in Haft1). 0 Nach Back, R. Me'ir ben Baruch aus Rothenburg S. 74 ff., dessen eingehende kritische Erörterungen ein Zitieren von Quellen hier überflüssig machen. Hinweisen möchte ich jedoch auf einen Irrtum in Brüll’s Jahrbüchern für jüd. Gesch. u. Literatur VIII [1887] S. 61; dort ist von einer Mainzer Synode die Rede, welche »(ca. 1307) die Aufbringung einer der deutschen Judenheit auferlegten großen Steuer beriet«. Das Jahr 1307 ist angeblich aus dem כשיצאו מציפת <RGA, Chajjim Or Sarua nr. 110) zu ermitteln. Nun sind in der Tat die Juden Frankreichs von Philipp dem Schönen 1306 vertrieben worden (s. Graetz VII [3. Aufl] S. 242), und Brüll meint daher (a. a. O. Anm. 2), »daß viele der 1306 aus Frankreich vertriebenen Juden sich in Deutschland ansiedeln wollten, und für die Erlaubnis hierzu