Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 54 (1910)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Die Reichssteuern der deutschen Judengemeinden von ihren Anfängen bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts
- Date
- 1910-01-01
- Page
- Seite 210 (sequence 5)
- Language
- German
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210 Die Reichssteuer der deutschen Judengemeinden von der Gelnhausener Judensteuer an Heinrich von Isenburg1) den Guldenpfennig ausnimmt. 1347 Nov. 25 überließ Karl IV. dem Herzog Rudolf von Sachsen für dieses Jahr den Guldenpfennig der Rothen״ burger Juden2). Der 1348 aus dem Reich aus genannter Steuer einlaufende Betrag sollte laut Urk. Karls IV. vom 9• Sept 1348 dem Erzbischof Balduin von Trier zufallen3). 1349 Juni 25 endlich verlieh Karl IV. dem Grafen Johann von. Nassau bis auf Widerruf den Guldenpfennig, der von den Juden zu Gelnhausen, Friedberg und Frankfurt entrichtet wurde4). III. Die ausserordesätlichen Reichsstouern der deutschen Judengememden von der Thronbesteigung Rudolfs von Habsimrg bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts. Handhabung der außerordentlichen Be- Steuerung. Schon im ersten Abschnitt haben wir gezeigt, daß neben der ordentlichen Besteuerung der Juden die außerordentliche bestehen blieb5). Über die Handhabung der außerordentlichen Besteuerung läßt sich aus den Urkunden der für uns jetzt in Betracht kommenden Periode etwa folgendes Bild gewinnen. War die Judengemeinde in der Lage, der Extraförderung des Königs sogleich nachzukommen, so fand damit die Angelegenheit ihre einfachste Erledigung. Anders verhielt es sich,. 1) Böhmer, Acta imp. sei. II nr. 1122: Urk. Ludw. d. B. d. d. 1347 Aug. 14. 2) Anhang III nr. 4. 8; Original, Kgl. Staatsarchiv zu Coblenz, »Erzstift Trier«: »... steurunge eins jerlichen guidein pfennigs von jedem Juden, der mer danne zwaintzig guidein geleisten mag, in aller der weis si den selben gueldein pfennig et wenn Lud. von Beiern antwuerten und gaben . . .«; vgl. Dominicus, Baldewin von Lützelburg S. 492 Anm. 1. 4) Reimer a. a. O. r«r. 778. 6) Siehe Jahrgang 53 S. 684.