Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 54 (1910)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Die Reichssteuern der deutschen Judengemeinden von ihren Anfängen bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts
- Date
- 1910-01-01
- Page
- Seite 208 (sequence 3)
- Language
- German
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208 Die Reichssteuern der deutschen Judengemeinden von ist demnach hinsichtlich ihrer Dauer beschränkt; sie wird Todsatzung genannt, »weil dadurch die Schuld oder der Schuldbrief des Verpfänders getötet, abgetan wird«1). Wird die Schuld mit dem Genuß einiger weniger Jahressteuern oder gar einer einzigen Jahressteuer bereits abgetragen, so ist in den Urkunden von einer Anweisung die Rede2). Die Verleihung, die weniger gebräuchliche Verwendungsform der Jahressteuer, erscheint in zweier-lei Gestalt: 1. sie kann dauernde Geltung haben3); 2. sie kann hinsichtlich ihrer Geltungsdauer beschränkt sein4). Der Guldenpfennig. Im Anfang des Jahres 1342 führte Ludwig d. B. eine neue Jahressteuer ein. Er bestimmte, »daß ihm jeder Jud und jede Jüdin, die Witwe ist, und die, welche 12 Jahr sind und 20 Gulden Wert haben, jeglicher und jegliche alle Jahr einen Gulden geben soll zu Zins von ihrem Leib .. .«5). x) Meibom a. a. O. S. 399. 2) B., Reg. Ludw. nr. 483. 755 11. a. St. 3) Foltz, Friedberger U.-B. I nr. 60. 63; Hilgard, Speyerer U.-B. I nr. 192; M. G. Constit IV, 232. 4) Verleihung auf Widerruf: B., Reg. Ludw., nr. 1017.1327. 3049f B.-H., Reg. Karl nr. 6031, Verleihung für Lebenszeit des Empfängers: Gemeiner, Regensburg. Chronik II, 14 Anm. Verleihung für Lebenszeit des Gebers: Boos, Wormser U.-B. II nr. 97; Hilgard, Speyerer U.-B. nr. 455. Verleihung bis zur Ablösung durch den Geber: B.-Rdl., Reg. Rudolf nr. 812;. Böhmer-Lau, Frankf. U.-B. I nr. 619* 5) B., Reg. Ludw. nr. 3096: d. d. 1342 Febr. 3. In dieser Urkünde macht Ludw. d. B. allen im Reich, in einer andern vom 2. Febr. desselben Jahres (ebd. nr. 2223) speziell den Rothenburger Bürgern, von der Einführung der neuen Steuer Mitteilung.