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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1909-01-01 · Heft 6 · p. Seite 731

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
53 (1909)
Issue
Heft 6
Article
Neue Beiträge zur Geschichte und Tätigkeit des Königlich Westphälischen Konsistoriums der Israeliten zu Kassel 1807-1815
Date
1909-01-01
Page
Seite 731 (sequence 9)
Language
German
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Westphälischen Konsistoriums d. Israeliten zu Kassel 1807—1815. 731 Königreich Westphalen Konsistorium der Israeliten. 1 Nr. 7362 V. B. An die sämtlichen Herren Syndiken der Israeliten im Königreiche Westphalen. Vom Herrn Präfekten des Aller-Departements ist uns, durch ein, am lOten dieses Monats eingegangenes Schreiben, eröffnet worden, es sei, im erwähnten Departement, ein israelitisches Kind, welches wenigstens vor 9 Uhr des Morgens am 1 7 ten vorigen Monats noch nicht verschieden war, noch an dem nämlichen Tage beerdigt worden. Der Herr Präfekt äußerte dabei mit größtem Rechte die Oefährlichkeit einer so schnellen Beerdigung, und forderte uns auf, ahnliehen Ereignissen vorzubeugen, aus denen das Schrecklichste, was die menschliche Einbildungskraft kennt, entspringen kann, nämlich das Unglück, lebendig begraben zu werden. O wie manches, unbeschreiblich bedauernswürdige Opfer mag schon in die grenzenloseste Verzweiflung gestürzt worden sein, durch jene unglaubliche Vorurtheil, als könne der Israelit nicht genug eilen, um seine Verblichenen dem Schoße der Erde zurück zu geben 1 Das Religionsgesetz will allerdings, daß der wirklich Todte keine Nacht länger dem Anblicke der Lebenden ausgesetzt sei, wenn es nicht besondere Umstände gebieten — es schließt also die Sorge für die Scheintodten keinegswegs aus. Vielmehr sollen sie, [wo möglich, in's Leben zurückgerufen werden, Alles soll versucht werden, um dies zu bewirken; und glückte unter Millionen Versuchen auch nur einer. — Pflicht bleibt es für den Israeliten, selbst an seinem heiligsten Festtage, selbst mit Aussetzung des Gottesdienstes, ein unter den Trümmern eines zusammengestürzten Gebäudes begrabenes Kind hervor zu ziehen. Und die Siechen, die vielleicht nur kurze Todtenblässe überzog, die schnell vom Schlagflusse scheinbar Getödteten, die in lange Ohnmacht versunkenen, diese wollte man, mitleidlos, unbarmherzig, mörderisch, in die finstere Todtengruft verstoßen, in der sie vielleicht erwachen, ehe noch die zu eilfertigen Begleiter wenige Schritte vom Schauplatze des grenzenlosesten Jammers entfernt sind! Man denke sich nur diesen Zustand in seiner ganzen, schwarzen, martervollen Ausdehnung! Unmöglich wird es dann werden seinem

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