Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 53 (1909)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Die Reichssteuern der deutschen Judengemeinden von ihren Anfängen bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts
- Date
- 1909-01-01
- Page
- Seite 694 (sequence 16)
- Language
- German
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694 Die Reichssteuern der deutschen Juden gern eia den von hat1). Infolge dieses Übelstandes sind wir genötigt, das über die einzelnen Gemeinden vorliegende Material aufs genaueste durchzugehen, um daraus alles das zu verwerten, was zur Feststellung der Steuerhöhe dienen kann, ein Ver* fahren, das gewiß langwierig, aber in Ermangelung eines besseren nicht zu umgehen ist. Den Ausgangspunkt werden natürlich in vielen Fällen die Angaben des Verzeichnisses von 1241 bilden. Am Schluß der Einzeluntersuchungen2) soll in Kürze von den gewonnenen Resultaten gesprochen werden. 1. Wette rau, Nach dem Verzeichnis von 1241 zahlen die Juden der Wetterau 150 M. S. als Jahressteuer an das Reich3). Nur noch einmal (1986) erscheinen sie urkundlieh als Einheit4). 2. Frankfurt. Die Höhe der Frankfurter Judensteuer ist urkundlich kein einziges Mal überliefert; sie läßt sich aber für 1299 auf 1191 Pfd. Heller berechnen. Für die spätere Zeit ist eine genauere Schätzung unmöglich5).. 3. Gelnhausen. Ludwig d. B. verpfändete 1347 dem Heinrich von Isenburg für eine Schuld von 2000 Pfd. Heller die Jahressteuer der Gelnhausener Juden3); diese wird, da die jährliche Pfandnutzung in der Regel 10 Prol) M. G. Constit. IV, 245 if.; eia älterer Abdruck bei Ficker, Die Überreste des deutschen Reichsarchivs zu Pisa [1855] S. 72ff» s) Eine klare Übersicht über diese Einzeluntersuchungen will die im Anhang I befindliche Tabelle der Jahressteuern geben. 3) M. G. Constit. III, 2 Z. 15. — Unter» Judei de Weitterebia« sind wohl hauptsächlich die vier Judengemeinden Frankfurt, Geln* hausen, Friedberg und Wetzlar zu verstehen. 4) Ebd, S. 368. — Die Behauptung Schwalms im Neuen Archiv Bd. 23, 527, daß die Juden der Wetterau sonst nicht als Einheit erwähnt seien, erleidet also eine kleine Einschränkung. 5) Siehe Abschnitt IV, Exkurs 2. «) Böhmer, Acta imp. sei. nr. 1122: Urk. Ludw, d. B. d. d. 1347 Aug. 14.