Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 53 (1909)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Die Reichssteuern der deutschen Judengemeinden von ihren Anfängen bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts
- Date
- 1909-01-01
- Page
- Seite 695 (sequence 17)
- Language
- German
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ihren Anfängen bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts. 695 zent des schuldigen Kapitals ausmachte1), 200 Pfd. Heller betragen haben. Hierzu kommt noch vor früher her die jährliche Entrichtung von 3 Pfd. wetterauischer Pf. an Wigand von Ortenburg2 3), 4. Friedberg. Hier sollen die Juden von 1279 ab unter Befreiung von jeglicher Verpflichtung dem Reiche gegenüber 130 M. Cöln. Pf, jährlich an den Burggrafen und die Burgmannen von Friedberg zahlen8). Dies scheint in der Tat die ganze für uns in Betracht kommende Zeit hindurch geschehen zu sein4). Erst 1347 und 1348 begegnen wir Verpfändungen der Friedberger Judensteuer5); diese dürften jedoch schwerlich zur Ausführung gelangt;sein6). 5. Wetzlar. Die Steuer der Juden muß 1277 mindestens 10 M. betragen haben7). Mehr läßt sich nicht feststellen. 6. Assenheim, Münzenberg und Nidda. Im^ Aug. 1277 wurde die Steuer genannter drei JuäenschafterT von König Rudolf für 300 M. Cöln. Pf.8) dem Ulrich von Hanau versetzt9); aus der Bestätigungsurkunde König Al- 1j Vgl. Stobbe, Die Juden in Deutschl. während des Mittelalters S. 27. 2) Zeitschr. f. d. Gesch. d. Juden in Deutschl. V, 188: d. d. 1337 Juni 11. 3) Foltz, Friedberger U.-B.. I nr. 60: Urk. Rud. d. d. 1275 Dez. 11. — Durch die Verleihung der 10 M. Jahreseinkünfte an Ruprecht, den Friedberger Burggrafen, (ebd. nr. 63: Urk. Rud. d. d. 1277 Juli 24) sollte diesem offenbar eine bestimmte Summe innerhalb der 130 M. gesichert werden. 0 Hinsichtlich der Zahlungsdauer war ja bestimmt worden : ». . . perpetuo perdurabit«; ebd. nr. 60. ö) B.-H., Reg. Karl nr. 394. 5996. 6) Denn zur Zeit hatte Friedberg Karl IV. noch nicht gehuldigt; vgl. Abschnitt IV, Exkurs 2. 7) Jahreseinkünfte in dieser Höhe wurden nämlich dem Siegfried von Runkel verpfändet; B.־Rdl., Reg. Rud. nr. 812: d. d. 1277 Juli 9. 8) Die Münzsorte ist aus der Urk. d. d. 1303 Mai 4 (Reimer, Hessisches U.-B. Abt 2 Bd, II nr. 28) zu ermitteln. 9) B.-RdL, Reg. Rud. nr. 855.