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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1909-01-01 · Heft 6 · p. Seite 687

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
53 (1909)
Issue
Heft 6
Article
Die Reichssteuern der deutschen Judengemeinden von ihren Anfängen bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts
Date
1909-01-01
Page
Seite 687 (sequence 9)
Language
German
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ihren Anfängen bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts. 687 Recht eigentümlich war der Weg, den Bischof Lupoid von Worms zur Erlangung des Judenregals einschlug. Ihm wurde von Friedrich II. 1212 das Versprechen gegeben, daß nur durch ihn, den Bischof, bei den Bürgern und Juden von Worms eine Bede eingebracht werden dürfe1). Hiermit soll dem Bischof offenbar in Reichssteuerangelegenheiten das Amt eines Beschützers der Stadt Worms und der dortigen Juden gegenüber dem Reich übertragen werden. Durch den Einfluß, den er auf diese Weise auf die künftige Gestaltung der Wormser Reichssteuern auszuüben in die Lage versetzt wird, erfährt das königliche Besteuerungsrecht zweifellos eine Einschränkung. Noch bedeutungsvoller aber erscheint diese Einschränkung dadurch, daß dem Bischof — und das ist der Kernpunkt der ganzen Sache — die Möglichkeit geboten ist, seinerseits zur selbständigen Be- Steuerung überzugehen; denn eine unentgeltliche Gewährung des Schutzes ist nach mittelalterlichen Begriffen ganz undenkbar. In der Tat finden sich in einer Urkunde vom Jahre 1255 unter den regelmäßigen bischöflichen Einkünften in der Stadt Worms 40 Pfd. Heller jährlicher Abgaben der dortigen Juden2). Indes hatte ein solches Verfahren, wie es der Wormser Bischof Lupoid einschlug, den Nachteil, daß es nicht zur völligen Erreichung des angestrebten Zieles führte3); denn das bischöfliche Besteuerungsrecht trat nur neben das königliche, nicht aber an Stelle desselben, so J) Böhmer-Ficker V nr. 676; Aronius, Reg. nr. 385, ״) Aronius, Reg. nr. 615. 3) Von einem gänzlichen Mißerfolg hören wir in diesem Zeitraum nur einmal: als die Wormser Juden 1263 von König Richard dem Bischof Heinrich von Speyer zur Nutznießung überlassen wurden, traten die Wormser Bürger nach Empfang von 220 Pfd. Heller als ihre Beschützer auf (Aronius, Reg. nr. 687), und zwar mit gutem Erfolge, wie wir einige Jahre später sehen; denn 1269 wurde die Höhe der Jahressteuer festgesetzt, die die Wormser Juden an König Richard zahlen sollten (ebd. nr. 735). — Das Eintreten der Wormser Bürger für die an ihrem Ote wohnenden Juden ist in dem 1254 zwischen

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