Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 53 (1909)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Die Reichssteuern der deutschen Judengemeinden von ihren Anfängen bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts
- Date
- 1909-01-01
- Page
- Seite 683 (sequence 5)
- Language
- German
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ihren Anfängen bis zur Mifte des 14. Jahrhunderts. 683: pfändet bezw. verliehen waren, und die aus diesem Grunde im Verzeichnäs nicht aufgeführt sind! Ein Fall ist uns hierfür bekannt: Die Regensburger Juden sind im Verzeichnis nicht erwähnt, eine Tatsache, die eben darin ihre Erklärung findet, daß diese seit 1233, wahrscheinlich sogar schon seit früherer Zeit, dem Bischof Siegfried von Regensburg zur Nutznießung überlassen waren1), ln Wirklichkeit mag daher der Gesamtertrag der Reichsjudensteuer weit höher gewesen sein, als sich aus dem Verzeichnis ergibt. — Unter den aufgezählten 29 Judengemeinden ist die Augsburger, ebenso wie die dortige Stadtgemeinde, von der Jahressteuer wegen einer Feuersbrunst befreit2). Eine Steuerbefreiung von Juden aus diesem Grunde steht meines Wissens vereinzelt da. — Durchstrichen sind die Posten »Item Judei de Lutera«3) und »Judei ibidem (sc. de Rotenburc) X mr.«4). In beiden Fällen ist die Veranlassung zur Streichung unbekannt — Von der im Verzeichnis auf 25 M. fixierten Steuer der Sinziger Juden5) weichen anderweitige urkundliche Angaben ab: in der Abrechnung des Königs Konrad IV. mit seinem Amtmann Gerhard von Sinzig vom 2. Mai 1242 befänden sich unterdessen Jahreseinnahmen 20 M. von den Sinziger Juden6); und dieselbe Summe verlangte von ihnen 1244 Konrad IV. »nomine precarie«7).. Diese Schwierigkeit dürfte am einfachsten gelöst werden durch die Annahme, daß in dem Steuerjahr, das dem unseres Verzeichntes folgte, die Höhe der Jahresabgabe um> 5 M. verringert worden ist, vielleicht infolge einer ähnlichen *) Böhmer-Ficker V nr. 4268; Aronius, Reg. nr. 459. Vgl. oben S. 592, ף M. G, Constit. III, 4 1ar. 68. 3) Ebd. S. 3 nr. 23. 4) Ebd. nr. 61. 6) Ebd. S. 2 nr. 13. «) Böhm er-Ficker V nr. 4458; Aronius, Reg. nr. 535: »item recepit de Judeis V marcas ... Item de judeis XV marcas«. 7) Böhmer-Ficker V nr. 448; Aronius, Reg. nr. 544.