Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 53 (1909)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Die Reichssteuern der deutschen Judengemeinden von ihren Anfängen bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts
- Date
- 1909-01-01
- Page
- Seite 682 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 88% known words query
- IRI
…/2829132-2829819-2829826-2889594--37466-2889666- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
6S2 Die Reichssteuern der deutschen Judengemeinden von Verzeichnis von Reichsstädte- und Reichsjuden steuern, das Schwalm in dem an Urkundenschätzen reichen Münchener Reichsarchiv mit glücklichem Auge entdeckt und dem Jahre 1241 zugewiesen hat1). Vielleicht war es gerade der geniale Friedrich 1L, der den neuen Gedanken schuf und in die Tat umsetzte. Betrachten wir nun jenes Verzeichnis ein wenig genauer, unter besonderer Berücksichtigung der darin aufgeführten jährlichen Steuereingänge2) aus den Judengemeinden. Das Verzeichnis der Reichssteuern vom Jahre 1241, Die Judensteuern erreichen im Verzeichnis insgesamt die beachtenswerte Höhe von 857 M. Silber3). Dabei ist jedoch in Betracht zu ziehen, daß das Verzeichnis auf Vollständigkeit keinen Anspruch machen darf. So fehlt, wie wir festzustellen in der Lage sind, die große Würzburger Gemeinde, die damals zum Reich gehörte4). Und wie viele andere Gemeinden mögen fehlen, deren Steuern zur Zeit verübet petitionis expertes« erklärt, so kann hieraus auf das Vorhandensein einer regelmäßigen Steuer noch nicht geschlossen werden. נ) Schwalm hat es im Neuen Archiv für ältere deutsche Ge- Schichtskunde Bd. 23 [1898] S. 519fi. veröffentlicht und mit Erläuteriuigen versehen. Neuerdings ist es in den M. G. Constitutiones et Acta publica imperatorum et regum III, 2ff. nochmals gedruckt worden, wonach fortan zitiert werden wird. 2) Daß wir es mit jährlichen Steuereingängen zu tun haben, weist Schwalm a, a. O. S. 546 f. nach. 3) Schwalm a. a. O. S, 550 und Zeumer in der Historischen Zeitschr. Bd. 81, 37 zählen nur 853 M., weil sie die wirklich in die Kammer geflossenen Einkünfte feststellen und daher von den 25 M. der Sinziger Juden die 4 M, in Abrechnung bringen, die »pro expensa domini de Smidevelt« (M. G. Constit. III, 2 nr. 13) zu entrichten sind. — Wegen der Münzsorte siehe Schwalm a. a. O. S. 547. 4) Erst 1247 Febr. 5 wurden die Würzburger Juden, »qui hactenus ad Imperium spectare iibere noscebantur« von Heinrich Raspe dem Bischof Hermann von Würzburg für 2300 M. Silber verpfändet. Böhmer-Ficker V nr. 4884; Avonius, Heg. nr. 563.