Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 53 (1909)
- Issue
- Heft 5
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1909-01-01
- Page
- Seite 620 (sequence 4)
- Language
- German
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620 Besprechungen. malv&^o; mit Religion, religiöse Lehren u. ä., der Sinn wird ein ganz anderer und viel richtigerer werden. Dann aber die religiöse Wertung religiöser und zeremonieller Gesetze. Ein Teil davon ist ins Christentum übergegangen — trotz Paulus, aber doch wird weit milder von christlicher Norm, Sitte u. ä. gesprochen, Kultus und Gesetz werden ganz anders gewertet (vgl; z. B. S. 223, 255, 330). Auch die praktische Wirkung des »Gesetzes« sollte nicht außer Acht gelassen werden. Von den Christen jüdischer Abkunft rühmt der Verfasser, »daß sie vorwiegend die Notwendigkeit eines frommen Wandels betonten, daß sie die Laxheit in sittlichen Dingen, wozu die Heiden- Christen leicht neigen mochten, arg verpönt haben. Die Judenchristen in der Diaspora waren nicht allein die Prediger des Evangeliums sondern auch die Prediger der Moral« (S. 176). Ein einziges solches Urteil sollte genügen, um die herkömmlichen Aufstellungen über das Gesetz über den Haufen zu werfen; es war das Gesetz, das den Juden Religion und Sittlichkeit in ganz anderer Weise ins Herz pflanzte, als es bei den Heiden und auch bei den durch Paulus ohne Gesetz, allein durch den Glauben bekehrten Heiden- Christen der Fall war. Auch die religiöse Bildung, welche das »Gesetz« gab, sollte von christlicher Seite am allerwenigsten unterschätzt werden. Es waren zugestandenermaßen einfache Männer aus dem Volke, welche als Apostel und Missionare wirkten; und dennoch welche Gewandtheit zeigen sie im mündlichen und schriftlichen Vortrag religiöser Gedanken! Man mag davon noch soviel der ihnen plötzlich zuteil gewordenen Offenbarung zuschreiben, die Begriffe, die Schriftbeweise, mit denen sie operieren, sind ihnen schulmäßig überliefert worden, sind die Frucht der Unterweisung der Gesetzeslehrer, der Schriftgelehrten. Und darum müssen die Schriftgelehrten, muß die ganze Belehrung in Schule und Synagoge anders aufgefaßt werden, als es durch christliche Gelehrte, als es aiich noch durch den Verfasser geschieht. Man darf die Schriftgelehrten nicht mit dem Titel »Gesetzeslehrer« abtun, man darf sie auch nicht nach den wenigen Aussprüchen beurteilen, die von ihnen erhalten sind, sondern muß sich vergegenwärtigen, daß es geschlossene Persönlichkeiten, heroi־־ sehe Charaktere, vielfach religiöse Genies gewesen sind. Die Mangelhaftigkeii unserer Überlieferung trägt Schuld daran, daß es für den Außenstehenden so schwer ist, sich ein rechtes Bild von ihnen zu machen. Der Verfasser schildert S. 49 ganz richtig die Umstände, unter denen die uns erhaltenen Aussprüche entstanden sind. Zufällig wie ihr Ursprung, ist meist auch ihre Überlieferung. Von keinem einzigen jener Männer besitzen wir eine authentisch überlieferte Äußerung, die auch nur dem Umfange des Vater Unser gleich käme,