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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1909-01-01 · Heft 5 · p. Seite 516

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
53 (1909)
Issue
Heft 5
Article
Neue Beiträge zur Geschichte und Tätigkeit des Königlich Westphälischen Konsistoriums der Israeliten zu Kassel 1807-1815
Date
1909-01-01
Page
Seite 516 (sequence 4)
Language
German
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516 Neue Beiträge zur Geschichte und Tätigkeit des Königlich Es wird deshalb ein Konsistorium einzurich,tea" sein, welches seinen Sitz in Kassel hat. Sämtliche Rabbiner des Königreichs hängen künftig ausschließlich von den Bestimmungen dieses Konsistoriums ab. Die Deputierten werden Vorschläge tun, wie dieses Konsistorium am zweckmäßigsten eingerichtet werden kann. 8. Für jede Gemeinde werden Vorsteher erwählt, deren Ge» schäfte darin bestehen müssen, die Aufsicht über Einnahme und Ausgäbe bei dem Rechnungswesen zu führen3 über die Armenanstalten zu wachen und bei der Wahl der Rabbiner ihre Stimme zu geben. Die Rechnungsführer legen ihre Rechnung dem Gemeindevorsteher ab, und diese liefern darüber einen Bericht dem Konsistorium in Cassel ein. 9. Die Gemeindevorsteher legen jährlich dem Herrn Präfekten des Departements Bericht vor über die Zahl der Israeliten, die sich dem Ackerbau, den Handwerken, den Künsten und Wissenschaften gewidmet haben. 10. Die Klagen der Gemeinden gegen ihre Unterrabbinen oder gegen die Kirchendiener müssen bei dem Rabbiner des Departements eingebracht werden; jedoch findet in zweiter Instanz eine Appellation an das Konsistorium in Kassel statt.« Die Deputation ist auch von Jeröme empfangen worden. Wenngleich die Anrede Jacobsons und die Antwort des Königs an anderer Stelle mitgeleilt sind, sei hier eine Äußerung aus einem französischen Memoirenwerk erwähnt: »Am 12. März 1808 schreibt Jeröme an seinen großen Bruder, daß er die Juden nicht habe empfangen wollen, sondern Minister Simeon habe sie ohne sein Vorwissen: gesandt; er mußte sie dann in seinem Zimmer empfangen, hätte aber gar nicht gewußt, was sie ihm sagen würden.« Die Verhandlungen der Deputierten dauerten bis zum 28. Februar 1808. Die Abgesandten wurden durch folgende Zuschrift entlassen : Übersetzung. Cassel, den 28. Februar 1808. Ministerium der Justiz und des Innern. Nro. 312. Mein Herr! Ich habe den Brief erhalten, den Sie unterm 26.' dieses an mich erlassen, worin Sie mir an zeigen, daß die Deputierten den

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