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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1909-01-01 · Heft 4 · p. Seite 472

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
53 (1909)
Issue
Heft 4
Article
Das arabische Original der anti-karäischen Verordnung des Maimonides
Date
1909-01-01
Page
Seite 472 (sequence 4)
Language
German
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IRI
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472 Das arab. Original der anti-karäischen Verordnung des MaiUionides. volle Überhändnehmen käräischer Bräuche energische Maßregeln zu ergreifen* 1). Somit braucht Maimonides sich an der erstmaligen Verordnung, die wohl vor der großen Einwanderung aus dem Mäghrib erfolgte, nicht beteiligt zu haben2). Ja, aus den Worten unserer Verordnung an sich folgt, unseres Erachtens, noch keineswegs, daß er bereits damals »als Rabbiner von Kahira anerkannt« war (Graetz, VI3 283), weil er die Verordnung »nur als anerkannter Rabbiner erlassen haben kann« (ib., Amti. 3). Daß Maimonides> Name an der Spitze der Unterschriften steht, mag zufällig sein, Wehn es nicht auf Kosten der Abschreiber zu setzen ist. Überhaupt scheint unsere Verordnung kaum von einem regulären Gerichtshof3) der Stadt Kairo, die im arabischen Texte mit keiner Silbe erwähnt wird4), sondern eher von einem Kreise gleichgesinnter, von denselben Motiven bewegter äugesehener Männer ausgegangen zu sein, unter denen sich, angesichts der Wichtigkeit der Angelegenheit für Gesamtägypten5), auch Männer aus den übrigen Städten des Landes werden auch von Sambari (Neubauer, Mediaeval Jewish Chromcles I 116, 133) erwähnt. Sie waren anscheinend aus Ägypten. מברך ביר נתן דחבר ist ebenfalls einheimisch. Er ist derselbe, an den Jehuda lialevi während seines Aufenthaltes in Ägypten zwei Gedichte richtete (Brody, Divan I, Nr. 27 p. 37 und Nr. 134 S. 196), — er war somit zur Zeit unseres Sendschreibens ein alter Mann, Er kommt auch mehrfach in aus Fostat datierten Genisahdokumenten vor, so In 1155—1156 (vgl. Harkavy מאסף נדחים pp. 181—183; s. Hamaskir XX, 108), in 1164 (Merx, Dokuments de Paleographie p. 41) und in 1185 (Schechter, JQR. IX, 117). Weitere Genisahfunde dürften uns auch über die übrigen Männer nähere Auskunft bringen. *) So im Wesentlichen schon Geiger ib. 2) So schön Geiger, der freiilich an 1167 festhält. 3) Es ist vielleicht nicht zufällig, daß unter den zehn Unterzeichneten nur ein einziger — יצחק ב״ד ששלן — mit dem Titel דיין erscheint. Allerdings wird in diesen Dokumenten bei der Unterschrift häufig der Titel weggelassen. 4) Vgl. S. 479, Anm. d. B) Vgl. besonders Zeile 94 unserer Verordnung.

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