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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1909-01-01 · Heft 4 · p. Seite 422

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
53 (1909)
Issue
Heft 4
Article
Zur Vorgeschichte des Gesetzes über die Verhältnisse der Juden vom 23. Juli 1847
Date
1909-01-01
Page
Seite 422 (sequence 38)
Language
German
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IRI
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422 Zur Vorgeschichte d. Gesetzes über d. Verhältnisse d. Juden etc. schlummerten die zahlreichen Eingaben von jüdischer Seite doch nicht in den Aktenschränken des preußischen Kultusministeriums1), sondern sie dienten als Material und Grundläge für das auszuarbeitende Gesetz. Das wird vollständig deutlich durch die Tatsache* daß wenige Wochen nach dem Erlaß der Kabinettsorder vom 13. Dezember 1845, welche die gesetzliche Regelung der Kultusangelegenheiten und des LJnterrichtswesens der Juden für den ganzen Umfang der Monarchie anordnete, der Entwurf 2ur Beratung im Staatsministerium fertig vorlag2 *). Zuvor sollten jedoch noch jüdische Experten gutachtlich vernommen werden. Am 27. Februar und 8. April 1846 wurden in Berlin im Ministerium Joseph Muhr, Dr. Rubo und Dr. Zunz vernommen, die in Ergänzung der mündlichen Verhandlungen unter dem 9. Juni 1846 ein ausführliches schriftliches Gutachten erstatteten8). In Königsberg wurde der damalige Vorsitzende des Gemeindevorstands, Hirsch Friedländer4 * * *), durch Verfügung des Oberpräsidenten vom 11. April 1846 behufs gutachtlicher Äußerung zu dem Regierungsrat Zander beschieden. In Verfolg dieser Verfügung fanden unter Zuziehung der übrigen Vorstandsmitglieder mehrere Konferenzen statt, in denen Zander den Entwurf, den er nicht aus Händen geben durfte, vorlas. Die beteiligten Vorstandsmitglieder erstatteten *) Wie Pliilippson, Neueste Geschichte des jüdischen Volkes S, 201 angibt. 2) s. die Einleitung des Protokolls der gutachtlichen Verneh־־ mung von Muhr, Rubo und Zunz in »der Erste Vereinigte Landtag« I. 434. a) Die beiden Protokolle und das Gutachten sind im Wortlaut abgedruckt in »Der Erste Vereinigte Landtag« I 434—451. Die Datierung 1845 ist bei allen drei Schriftstücken offenbar falsch, da sie auf die erwähnte Kabinettsorder Bezug nehmen, deren Datum durch die mir im Original vorliegende Verfügung des Oberpräsidenten von Preußen außer Zweifel ist. *) Schwager Francolms.

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