Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 53 (1909)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Zur Vorgeschichte des Gesetzes über die Verhältnisse der Juden vom 23. Juli 1847
- Date
- 1909-01-01
- Page
- Seite 392 (sequence 8)
- Language
- German
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392 Zur Vorgeschichte d. Gesetzes über d. Verhältnisse d. Juden etc. zugänglich gewesen. Der Entwurf scheint mit dem vom Breslauer Vorstand ausgearbeiteten identisch oder eng verwandt gewesen zu sein. In Königsberg sind anscheinend keine Vorbereitungen getroffen worden. Ich finde wenigstens in den Akten keinerlei hierauf bezügliche Notiz. Erst der Berliner Entwurf veranlaßte den Königsberger Vorstand zur Stellungnahme und Ausarbeitung eines eigenen Entwurfs. Die Verschiedenheit der Anschauungen tritt besonders in zwei Punkten zutage, in der Frage der provinziellen und gesamtstaatlichen Organisation und in der Frage der Stellung der Rabbiner. Ich habe in meiner Programmarbeit bereits darauf hingewiesen, daß die Differenzen zum großen Teil in den lokalen Verhältnissen ihre Erklärung finden. Hier seien mir noch wenige Bemerkungen hierzu gestattet!n der Organisationsfrage stehen Berlin und Königsberg in entschiedenem Gegensatz, während Breslau die Einsetzung von Aufsichtsbehörden künftigen Bestimmungen Vorbehalten zu sehen wünscht, also eine vermittelnde Stellung einnimmt Nach dem Berliner Entwurf ist der Vorstand der Gemeinde, in welcher der Sitz der Provinzialbehörde ist, eo ipso Ober- Vorstand der Provinz, der Berliner Vorstand eo ipso Oberlandesvorstand, die betr« Rabbiner Oberrabiner bez. Oberländesrabbiner. Der Königsberger Vorstand wendet sich nicht mit Unrecht dagegen, daß ein Kollegium bez. ein Rabbiner Bestimmungen über eine Gemeinde treffen soll, die; bei seiner Wahl in keiner Weise mitgewirkt hat. Dadurch werde der Grundsatz der Gleichberechtigung der Gemeinden verletzt und eine Gemeinde über andere gestellt1)- Dieses Bedenken mußte naturgemäß in Königsberg besonders hervortreten, weil die Besorgnis vorlag, daß in der Provinz Preußen die damals weit größere Danziger Gemeinde den Obervorstand stellen würde. Die äußere wie die innere ב) Protokoll der Vorstandssitzung vom 7* Mai 1842 zu § 21 des Berliner Entwurfs.