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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1909-01-01 · Heft 4 · p. Seite 391

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
53 (1909)
Issue
Heft 4
Article
Zur Vorgeschichte des Gesetzes über die Verhältnisse der Juden vom 23. Juli 1847
Date
1909-01-01
Page
Seite 391 (sequence 7)
Language
German
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IRI
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Zur Vorgeschichte d. Gesetzes über d. Verhältnisse d. Juden etc. 391 Ressortverhältnisse der Rabbiner als Mitglieder der vor״ gedachten Behörde. Nach diesen Grundsätzen ist sodann auch der Entwurf der Berliner Gemeinde ausgearbeitet. Beztiglich der weiteren Verhandlungen zwischen den drei Gemeinden verweise ich auf die Darstellung und die Aktenstücke in meiner Programmarbeit S. 14 ff. Bemerkt sei noch, daß hier zuerst die Bezeichnung »Synagogengemeinde« vorkommt, die Rubo in der Verhandlung mit den Beauftragten des Ministers am 27. Februar 1846 in das Gesetz aufgenommen zu sehen wünscht1) Der Entwurf des Gesetzes hielt bekanntlich die Bezeichnung Judenschaft fest, in der endgiltigen Redaktion des Gesetzes kehrt die Benennung Synagogengemeinde, die von der Kurie der drei Stände am 15. Juni 1847 gewünscht wurde, wieder. Zur selben Zeit ging man in Breslau an die Vorbereitung eines Gesetzentwurfs. Hier war es der bekannte Dr. Wilhelm Freund, der einen »Entwurf zu einer zeitgemäßen preußischen Judenverfassung« bearbeitete, sich hierzu die Mitteilung der Anschauungen der Vorstände der größeren Gemeinden erbat und den Entwurf selbst seinerzeit der Begutachtung der Gemeinden vorlegen wollte2). Der Entwurf scheint einige Monate später veröffentlicht worden zu sein. Ein Schreiben von Saalschütz an den Königsberger Vorstand vom 7. Oktober 1842 erwähnt die »von Breslau aus im Druck erschienenen Gesetzesvorschläge« und seine in Nr. 3—5 des »Sabbathblattes« veröffentlichte Besprechung. Mir ist weder der Entwurf noch Saalschütz’ Besprechung 1) Der Erste Vereinigte Landtag I 435, Anders dachte rnan in Königsberg. Bei der Beratung des Berliner Entwurfs hielt der Königsberger Vorstand die Weglassung des weder der hebräischen noch der deutschen Sprache angehörenden Wortes Synagoge für zweckmäßig und wünschte einfach die Bezeichnung als »Gemeinde«. (Protokoll der Vorstandssitzung vom 7. Mai 1842 (B 4S).) Dementsprechend ist der Königsberger Entwurf abgefaßt. 2) Schreiben des Obervorsteherkollegiums der Breslauer Gemeinde an den Vorstand zu Königsberg vom 25. Marz 1842.

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