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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1909-01-01 · Heft 4 · p. Seite 389

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
53 (1909)
Issue
Heft 4
Article
Zur Vorgeschichte des Gesetzes über die Verhältnisse der Juden vom 23. Juli 1847
Date
1909-01-01
Page
Seite 389 (sequence 5)
Language
German
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IRI
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Zur Vorgeschichte d. Gesetzes über d. Verhältnisse d. Juden etc. 389י bezügliche Punkte1). In dasselbe Jahr fällt das bekannte Gumpertzsche Gutachten über die Stellung und Tätigkeit der Rabbiner2׳). Eine erstmalige Regelung fand für das Großherzogtum Posen durch die Verordnung vom .1. Juli 1833 statt; aber diese erstreckte sich fast ausschließlich auf die Vermögensverwaltung der Korporationen. Über das jüdische Kuituswesen als solches fehlte es auch für die Provinz Posen an positiven gesetzlichen Bestimmungen3). Die Reformbestrebungen und die Kämpfe innerhalb der Gemeinden machten den Mangel gesetzlicher Grundlagen für die Organisation der Gemeinden immer fühlbarer. Waren die Verhältnisse doch vielfach so unklar, daß die Regierung für die Rabbinerwahl, z. B. in Posen und Berlin, besondere Wahlordnungen erlassen mußte4). Dazu kam das überaus Schwankende und Widerspruchsvolle der teils auf Anrufung einer Partei unter den Juden, teils aus eigener Initiative von der Regierung erlassenen Reskripte und Ver- Ordnungen über jüdische Angelegenheiten. In einem Promemoria an den König wiesen die Ältesten der Berliner Gemeinde am 31. März 1837 auf diesen Mißstand hin5). Aber während der Regierungszeit Friedrich Wilhelms III. scheinen weitere Schritte nicht erfolgt zu sein6). ג) Das. S. 9, S. 17 ff. 2) Abgedmckt bei Freund, Zur Judenfrage in Deutschland 1843 S. 215. 3) S. Der Erste Vereinigte Landtag I 415. 4) Das. S. 412, 408; Geiger, Gesch. d. Juden in Berlin II 259; dazu neuerdings Geiger in Allg. Ztg. d. Judent. 1909, S. 344 f. 5) Erwähnt in der gemeinsamen Petition der Gemeinden Berlin, Breslau, Königsberg vom 24. November 1840. 6) Kurz vor dem Tode Friedrich Wilhelms III. verlangte der Minister Altenstein als Vorbedingung für die staatliche Regelung der religiösen Angelegenheiten eine Erklärung der Juden über die in der Gegenwart gütige Grundlage des Judentums. (Veits Brief an Sachs vom 23. Februar / 6. März 1840 bei L. Geiger, Briefwechsel Sachs- Veit S. 30).

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