Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 53 (1909)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Zur Vorgeschichte des Gesetzes über die Verhältnisse der Juden vom 23. Juli 1847
- Date
- 1909-01-01
- Page
- Seite 388 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/2829132-2829819-2829824-2889278--37134-2889301- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
388 Zur Vorgeschichte d. Gesetzes über d; Verhältnisse d. Juden etc. Die geistliche und Schulehdeputation der^' Köhigsbeirger Regierung beauftragte zunächst einen Regierungsrat mit Erhebungen in mündlichen Konferenzen und stellte dann in einer Verfügung vom 15; Juni 1812 sechs Fragen; über welche die Ältesten der Königsberger Gemeinde mit Zuziehung des Rabbiners ein wohlerwogenes Gutachten innerhalb drei Wochen ^abstatten sollten. Die nunmehr in der jüdischen Gemeinde selbst hervortretenden Meinungsverschiedenheiten haben die Innehaltung der gesteckten Frist wie die Erstattung des Gutachtens überhaupt unmöglich gemacht. Ein weiterer Ministerialerlaß forderte < gegen Ende des Jahres weitere Berichte ein und verfügte die Wahl von zwei Deputierten der Königsberger Gemeinde1). Wenige Wochen später schloß York die Konvention von Tauroggen, und die gewaltigen politischen und kriegerischen Ereignisse der nächsten Jahre, die alle Kräfte des Staates in Anspruch nahmen, haben anscheinend die weiteren Vorarbeiten völlig zum Stillstand gebracht. Von ganz anderen Gesichtspunkten aus fanden wenige Jahre nach den Befreiungskriegen erneute Erhebungen statt. Eine Verordnung war geplant, nach der niemand zur Aus- Übung eines Gewerbes, zur Führung eines Amtes und zur Errichtung eines eigenen Hausstandes zugelässen werden sollte, der nicht den Nachweis ausreichenden Religions- Unterrichts erbracht hätte. Hierzu bedurfte es bezüglich der Juden zuvörderst der Feststellung, in welcher Weise dieser Nachweis zu erbringen wäre. Eine Verfügung des Ober- Präsidenten der Provinz Preußen vom 19. Februar 1820 forderte־ von den Ältesten der Königsberger Gemeinde hierüber Bericht ein, und unter dem 7. Mai verlangte das Königsberger Konsistorium Bericht über mehrere hierauf 0 S. über diese Vorgänge meine Beiträge zur Geschichte des Unterrichtswesens in der -jüdischen Gemeinde zu Königsberg in Preußen (im 36. Bericht über den Religionsunterricht der Synagogengemeinde zu Königsberg 1903) S. 7 ff. u. 63 ff.