Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 53 (1909)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Zur Vorgeschichte des Gesetzes über die Verhältnisse der Juden vom 23. Juli 1847
- Date
- 1909-01-01
- Page
- Seite 387 (sequence 3)
- Language
- German
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Zur Vorgeschichte d. Gesetzes über d. Verhältnisse d. Juden etc. 387 berg über die Neugestaltung der Kultusverfassung. Die Schriftstücke sind einem ziemlich starken Aktenfaszikel entnommen, der Schriftstücke vom 20. Juli 1840 bis 19. April 1853 enthält und die Aufschrift trägt: »Acta, Huldigungs- und Emancipations - Petitions - Angelegenheiten betreffend. 1840«. Demselben Aktenbündel sind die nachstehend abgedruckten Schriftstücke entnommen, welche als Ergänzung meiner Programmarbeit einen weiteren bescheidenen Beitrag zur Vorgeschichte des geltenden Gesetzes geben sollen. Dabei lasse ich die Regelung der staatsbürgerlichen Verhältnisse der Juden völlig außer Betracht. Durch das Edikt vom 11. März 1812 waren für seinen Geltungsbereich die Bestimmungen des fridericianischen Generaljudenprivilegs von 1750 und der im letzten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts erlassenen Judenordnungen, von denen freilich nach dem Tilsiter Frieden fast nur noch die schlesische in Betracht kam, abrogierf, soweit sie die bürgerliche Stellung der Juden betrafen. § 39 des Edikts behielt die nötigen Bestimmungen wegen des kirchlichen Zustandes und der Verbesserung des Unterrichts der Juden vor und stellte die Zuziehung geeigneter jüdischer Personlichkeiten bei Feststellung dieser Bestimmungen in Aussicht. Ob bis zum Erlaß des verheißenen Gesetzes die entsprechenden Bestimmungen des Generaljuden Privilegs noch in Kraft waren, war noch Jahrzehnte später eine strittige Frage1). Die Regierung hatte 1812 die feste Absicht, den § 39 zur Ausführung zu bringen, und begann unmittelbar nach der Emanation des Edikts mit den Vorarbeiten hierzu. Es wurden Erhebungen über den Zustand der jüdischen Schulen, die Anzahl der schulpflichtigen Kinder, die Mittel zur Unterhaltung der Schulen, die Gegenstände und Methode des Unterrichts und die Persönlichkeit der Lehrer angestellt. l) Beilage II A zur Denkschrift zum Entwurf einer Verordnung die Verhältnisse der Juden betreffend in »Der Erste Vereinigte Landtag« Teil I. S. 393 ff. 25*