Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 53 (1909)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Leviticus XXVII im Lichte des Talmud
- Date
- 1909-01-01
- Page
- Seite 283 (sequence 15)
- Language
- German
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Leviticus XXVII im Lichte des Talmud. 283 Heiligtum etwas zuwenden wollte, pflegte er zu sagen: er weihe sich (seine Seele) Gott. Damit war die inbrünstige Absicht verbunden, dem Heiligtum eine Gabe, so hoch und wertvoll sie auch sein mochte, zu weihen. Dem Betreffenden war es allerdings überlassen, die von ihm versprochene Gabe selbst zu bemessen. Aber im Interesse des Spenders sowohl als des Heiligtums war die Gesetzgebung darauf bedacht, die Zuwendungen für diesen heiligen Zweck ein für allemal zu regulieren und führte die Institution der Schätzung ein, eine für alle Stände gleiche und nach Alter und Geschlecht geordnete Normierung der Abgaben. Durch diese Festlegung war sich somit jeder, der sich durch das »sich Gott weihen« aus eigenem Antriebe eine Verpflichtung auferlegt, des Umfanges derselben von vornherein klar bewußt. Und die vom Gesetze festgelegten Aequivalente mußten unbedingt geleistet werden. Sie sind auch gerade deshalb — nach den Rabbinen — mit dem Worte Neder eingeleitet, um die Unbedingtheit ihrer Ausführung zu betonen. Wie ein abgelegtes Gelübde nach dem Gesetze unverändert ausgeführt werden mußte, so sollten die Aequivalente stets Verwirklichung finden1). Dass die Schätzungsgelder auch ihrer Bestimmung nach verwendet wurden, geht aus folgenden Stellen der Bibel über die Zeit, als der Tempel noch stand, hervor. In II. Reg. 12, 5 ff. wird erzählt, daß König Jehoas von Juda die Anordnung trifft, daß die vom Volke dem Tempel gestifteten Aequivalentsgelder2) nicht mehr wie bisher an die wegs gebraucht. Vgl. beispielsweise den Lehrsatz des R. Elieser b. Asarja, der auf die in obiger Anmerkung angeführte Stelle, wo gegen die Weihung des ganzen Vermögens für das Heiligtum gesprochen wird, folgt: ,מה אם לגבוה אין אדם רשאי להחרים כל נכסיו על אחת כמד וכמה שיהא אדם חם על ממוגו* * *) s. Sifra z. Bechuckotaj K. 8, Par. 3: נדר בערכך ־-׳ הקיש נדרים לערכים מה נדרים בבל תאחר לשלמו אף ערכים בבל תאחר לשלמו. 2) Vgl. dort den Ausdruck כסף נפשות ערכו. Dazu s. Stade, Zeitschr. f. d. alttest. Wissenschaft, Jahrg. V, S. 288 f.