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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1909-01-01 · Heft 3 · p. Seite 282

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
53 (1909)
Issue
Heft 3
Article
Leviticus XXVII im Lichte des Talmud
Date
1909-01-01
Page
Seite 282 (sequence 14)
Language
German
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282 Leviticus XXVII im Lichte des Talmud. in dem allgemeinen Abgabenwesen der damaligen Zeit und entspricht ganz den damals herrschenden Verhältnissen. Steuer im modernen Sinne, wie etwa der römische census, nach welchem laut festgesetztem Etat dem Einzelnen die Leistung eines nach Vermögen und Gewerbe normierten Betrages auferlegt wurde, kannte das biblische Altertum nicht. Hier kam nicht der geringste Zwang in Anwendung; die Abgaben waren dem freien Ermessen eines jeden anheimgestellt. Da alles unter religiösem Einfluß stand, so mangelte es nicht an Gaben oder Geschenken, und alle darauf angewiesenen Fonds fanden in diesen reichliche Deckung. Denn durchdrungen von der Liebe zu Gott hielt man es wohl für seine Pflicht und Schuldigkeit, zum Kultus oder zu diesem oder jenem gottgefälligen Zwecke nach Kräften beizusteuern, »den Ewigen von seinem Gute zu ehren«. Diesen sich selbst durch ein gegebenes Wort auferlegten Verpflichtungen wurde auch stets stattgegeben, und es wurden die Gaben nach Belieben des Spenders entrichtet; der Reiche gab mehr, der Arme weniger. Als Angelpunkt des religiösen Lebens hatte sich wohl das Heiligtum in erster Reihe der Zuwendungen zu erfreuen. Das Haus, in dem Gott angeblich ruhte, stand erhaben über allem anderen, für dieses durfte kein Opfer zu hoch sein1). Ist eine Gabe für das Heiligtum gespendet worden, so ist sie Gott gespendet. Gott und Heiligtum waren zwei untrennbare Begriffe2). Wenn jemand dem *) Wahrscheinlich auf Grund vorgekommener Fälle, in denen mancher, in der Meinung, Gott dadurch einen Gefallen zu tun, seine ganze Habe dem Heiligtum vermachte, stellte die Mischna, gestützt auf ein in dem Abschnitte der Äquivalente (V. 28) stehendes Wort, folgende Halacha auf. Man darf nicht sein ganzes Vermögen weihen; wer das tut, handelt gegen die Schrift. Denn es heißt: מלל אשר לו nur einen Teil von seinem Besitz (kann man weihen), aber nicht כל אשר לו seinen ganzen Besitz (b. Arachin 28 a). 2J Im Talmud ist der allgemein Gott bezeichnende Ausdruck גבוה auch zur Bezeichnung des Heiligtums oder des Tempels durch-

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