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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1909-01-01 · Heft 3 · p. Seite 279

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
53 (1909)
Issue
Heft 3
Article
Leviticus XXVII im Lichte des Talmud
Date
1909-01-01
Page
Seite 279 (sequence 11)
Language
German
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Leviticus XXVII im Lichte des Talmud. 279 Zahl von Anhängern1). Indem nun das Geloben fast allgemeiner Brauch wurde, kamen infolgedessen auch unüberlegter Weise gegebene Gelübde häufig vor, deren peinliehe Ausführung eine starke Schädigung der Allgemeinheit hätte nach sich ziehen müssen. Unter diesen Umständen hatten die Rabbinen alle Veranlassung, nach einem radikalen Mittel zu greifen und führten schließlich die Auflösung von Gelübden ein. Bei Angabe eines ausreichenden Grundes, verbunden mit eventueller Reue, konnte ein Gelübde durch einen anerkannten Gelehrten — חכם genannt — oder drei gewöhnliche Männer aus dem Volke Auflösung finden. Manches Gelübde bedurfte nicht einmal der Angabe eines Grundes, sobald die Unüberlegtheit und die dazu verleitetende Ursache auf der Hand lagen, und der Gelehrte war berechtigt, es ohne weiteres für nicht bindend zu erklären. Nicht selten suchte der Chacham selbst für den, der ein Gelübde auf sich genommen, ein solches Motiv heraus, das ihm eine Handhabe für dessen Auflösung bieten konnte2). Diese Einrichtung war anfangs zwar auf Widerstand gestoßen, da für ihre Rechtmäßigkeit nirgends in der Gesetzgebung ein darauf abzielender Passus aufgewiesen werden konnte3), sie wurde aber allmählich anerkannt und sogar als »Heilung«4) angesehen und erwies sich umso 1) Vgl. j. Nasir 5; Gen. Rab. 91, wo von Simon b. Schatach erzählt wird, er habe dem König Jannai von der Ankunft von 300 Nasiräern berichtet, die 900 Opfertiere bedürfen: אית הכא תלת מאוון נזירין בעיי תשע מאוון קרבנין. S. auch dazu Jost, Gesch. d. Jud., Bd. I, s, 239. 2) j. Ned. IX mit Anspielung auf Prov. 12, 8: דבי יצחק פתח אלו היית יודע שהנודר כאלו נוטל חרב ודוקרו בלבו נודר היית. Die Veranlassung, die gegeben wird, um ein Gelübde zu bereuen und dadurch die Auflösung desselben zu erlangen, wird פתיחה oder פתיחת נדר genannt, s) היתר נדרים פורחין באויר ואין להם על מה שיספוכו b. Chagiga 10 a. S. auch Raschi dazu. 4) Vgl. den von R. Gamliel auf Ablegung von Gelübden be״ zügiichen Ausspruch: כל הבלטה ראוי לדוקרו בחרב אלא לשון חכמים מר&א (b. Ned. 22a; Erubin 64b).

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