Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 53 (1909)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Leviticus XXVII im Lichte des Talmud
- Date
- 1909-01-01
- Page
- Seite 270 (sequence 2)
- Language
- German
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270 Leviticus XXVII im Lichte des Talmud. nach dem Verluste der nationalen Selbstständigkeit unverändert erhalten. Bei dem ausgeprägten konservativen Geiste, der den Rabbinen inne wohnte, muß man sie somit als die kompetenteste Quelle für das richtige Verständnis der pentateuchisehen Gesetze und Institutionen zu Rate ziehen1). Denn bei ihrem strengen Festhalten an der Überlieferung richteten sie ihr Augenmerk nicht allein darauf, daß in die Auslegung der Verordnungen keine Verschiebung sich einschleiche, sondern wachten auch über deren Ausführung und Aus- Übung in hergebrachter Weise mit scharfem Auge. In den Kreis ihrer Untersuchungen zogen sie sogar die sogenannten »historischen Halachoth« mit hinein, welche weder für die Praxis der Gegenwart noch für die der Zukunft irgend welchen praktischen Wert hatten, sondern nur einst in der Vergangenheit zur Anwendung gekommen waren2). Um bei ihren Festsetzungen der Gesetze in deren ursprünglichen Sinn nicht im mindesten einzugreifen, unterließen sie es nie, wenn eine Änderung oder gänzliche Abschaffung einer mosaischen Verordnung als nötig sich herausgestellt hatte und eine solche vorgenommen wurde8), sie vor allem ihrem *) Saalschütz, Das Mosaische Recht. Berlin 1846, T. I. S. V, wirft der Arbeit von Michaelis, Mosaisches Recht, Franki a. M. 1770, der das mosaische Recht ohne jegliche Bezugnahme auf den Talmud behandelt hat, Lückenhaftigkeit und Unvollständigkeit vor. Denn er gibt meistens nur dasjenige, was nach seiner Anschauung aus den mosaischen Bestimmungen resultiert♦ Aber auch Saalschütz, der es als unumgänglich notwendig erachtet, die Hauptbestimmungen des Rechts der Misch na zu berücksichtigen, hat seine Aufgabe nicht befriedigend erfüllt, indem er sich zu kurz faßte und viele wichtige Punkte, so auch unseren Gegenstand, die eine Ausführlichkeit er־־ heischten, nur kurz gestreift hat, »weil eine vollständige Darstellung des talm. Rechts die Grenze seiner Aufgabe überschritten haben würde«. *) Vgl. Hoff mann, Die erste Mischna und die Kontroversen der Tannaim. Berlin,%S. 9. 3) Über die Zuständigkeit ihrer Autorität s. Weiß דור דור ודורשיו Bd. II, S. 54 ff.