Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 52 (1908)
- Issue
- Heft 6
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1908-01-01
- Page
- Seite 742 (sequence 4)
- Language
- German
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742 Besprechungen. Neu ist nur Büchlers wuchtige Beweisführung, die aber in diesem» Falle die Hauptsache ist. Unter Umständen muß selbst eine Binsen» Wahrheit durch gelehrten Apparatus bewiesen werden. Daß einzelne besonders Fromme auch als Nichtahroniden in Ievitischer Reinheit gelebt haben, hebt ja Büchler selbst hervor. Man kann aber noch weiter gehen und zugeben, daß R. Meir, dessen Ausspruch Berachot 47b Büchler (S. 157 f.) nicht befriedigend erklärt, es gern gesehen hätte, wenn alle Juden die levitische Reinheit beobachteten. Was beweist aber die freigewählte Verpflichtung einzelner für die Masse des Volkes, die weitgehende Forderung eines Lehrers für die Wirklichkeit? Wollte man aus vereinzelten Erscheinungen und Äußerungen auf die Gesamtheit, das Leben, schließen, so müßte man behaupten, daß nach der Zerstörung des Tempels die Juden kein Fleisch gegessen, keinen Wein getrunken und nicht geheiratet haben, weil dies alles nach der Ansicht eines Lehrers am Platze gewesen wäre und einige es wirklich befolgt haben1). Auch die Äußerung R. Meirs blieb ein frommer Wunsch, der nicht einmal bei den Lehrern Anklang gefunden hat. Als erwiesen muß auch die These bezeichnet werden, daß, wenn nicht alle, so doch die meisten Bestimmungen über Zehnt,. Brachjahr und levitische Reinheit durch galiläische Verhältnisse hervorgerufen wurden. Denn es kann unmöglich Zufall sein, daß fast ausschließlich galiläische Lehrer es sind, die sich. mit diesen Fragen beschäftigen. Weniger gesichert erscheint die Z ei tan s et z u n g. Denn die Zeit der Lehrer ist kein stringenter Beweis für das Alter der Lehren. Es scheint auch aus der letzten Mischna des Traktates Kelim hervorzugehen, daß schon zur Zeit R. Joses, also um 136, ein Traktat Kelim redigiert war. Dies berechtigt aber noch keineswegs zu der Voraussetzung, daß die fraglichen Vorschriften schon zur Zeit Jesu bekannt und in Geltung waren. Büchler gehört zu derjenigen Gattung von Gelehrten, welche, wie D. Kaufmann einmal sagt, die gelehrten Gerüste, an denen sie ihren Bau in die Höhe gezogen, stehen lassen. Das ist gewiß ein Nachteil, weil dadurch die Brauchbarkeit des Buches beeinträchtigt wird. Nicht Viele wollen sich zum Studium eines Buches entschließen, :»Kommentator uud Kodifikator« ist, dürfte wohl auch protestantischerseits zugegeben werden. Wo bleibt nun der »Consensus« auf den Schürer, Theol. Ltzg. 1906, S. 620, sich beruft? Ein *Consensus der Kommentatoren und Kodifikatoren« ist allerdings vorhanden — natürlich gegen die protestantischen Forscher; ף Tosefta Sota XV, 10—11,־ Baba bathra 60b.