Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 52 (1908)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Zum Andenken an Moritz Veit
- Date
- 1908-01-01
- Page
- Seite 530 (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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530 Zum Andenken an Moritz Veit. Rücksicht zu nehmen, es sei mit der größten »Toleranz« dafür zu sorgen, daß weder der einen, noch der anderen Gewalt geschehe. Die vorgeschlagenen Maßregeln zielen nun darauf hin, den »Ab• sonderungstrieb der Juden«, der nun einmal die naturgemäße Grund• läge ihrer geschichtlichen Existenz sei, zu schonen, ihn zu Institutionen herauszubilden. Es sollen Korporationen gebildet werden, die ihre eigene Vertretung bei der Kommune haben, so jedoch, daß fortan kein Jude mehr die Gesamtheit der städtischen Kommune vertreten dürfe, es sollen jüdische Schiedsmänner für Streitigkeiten zwischen Juden erwählt, überhaupt die Rechte der Korporationen als solcher so viel als möglich erweitert, die Rechte der Individuen dagegen beschränkt werden. Auch in Beziehung auf Grundbesitz ist eine Ansicht mehr angedeutet, als ausgesprochen, die auf eine beabsichtigte Einschränkung der bisherigen Freiheit schließen läßt. Endlich soll die Militärpflichtigkeit der Juden aufhören, der freiwillige Eintritt *ins Heer dagegen gestattet sein. Der freiwillig Eingetretene soll auch avancieren, doch wird die Grenze, bis zu der er vorrücken darf, noch einer genauen Erwägung anheimgestellt; auch hat er Anspruch auf Zivilversorgung, jedoch mit dem Beifügen, es verstehe sich von selbst, daß mit dem ihm anzuvertrauenden Zivildienste kein Teil obrigkeitlicher Rechte verbunden sein dürfe. Dies sind ungefähr die Grundgedanken der Kabinettsordre, wie sie mir mitgeteilt worden sind. Wir haben jeden Schritt getan, uns der Stimmung zu vergewissern, welche dieselbe im Staatsministerium hervorgebracht, und glauben behaupten zu dürfen, daß sie nur bei Pietisten Anklang finden. Gleichwohl mußte ein Schritt geschehen; da ein Vorschlag des Königs an das Staatsministerium, ein Vorschlag, der sich selber in seiner ganzen Fassung noch als unfertig ankündigt, im Grunde der erste Embryo der Gesetzgebung ist, so waren wir lange zweifelhaft über den Modus der zu ergreifenden Maßregel. Nach mehrseitiger Beratung mit urteilsfähigen und kompetenten Männern haben wir beschlossen, auf׳ Grundumlaufen der G e r ü chte uns direkt an den König und in einer zweiten Eingabe an das Staatsministerium zu wenden. Von beiden Schriften erhält der dortige Vorstand Abschrift und ersuche ich Sie, Kenntnis von denselben zu nehmen. Außerdem werden einzelnen Ministern noch besondere Materialien suppeditiert, z. B. dem Herrn v. Boyen, der sich mit großer Wärme unserer annimmt. Sie werden sehen, daß wir uns an das Allgemeinste in Betreff der vorgeschlagenen Maßregeln gehalten und das Detail, wie ich es oben Ihnen angegeben, mit Stillschweigen übergangen haben. Sie billigen diese Vorsicht gewiß ebenso, wie daß wir uns nicht mit den