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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1908-01-01 · Heft 4 · p. Seite 505

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
52 (1908)
Issue
Heft 4
Article
[Rezension]
Date
1908-01-01
Page
Seite 505 (sequence 9)
Language
German
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Besprechung. 505 Denken und Fühlen in Einklang gebracht werden. Die Gegenwart muß durch die Weiterentwicklung der religiösen Formen die Arbeit der Vergangenheit fortsetzen.« Sehr schöne Allgemeinheiten für eine Predigt, von der man nichts Konkretes verlangt. Wie aber, wenn ein Kind so aufdringlich ist, eine positive Antwort zu verlangen: Herr Lehrer, darf man am Sabbat arbeiten oder nicht? Müssen wir die Speisegesetze halten oder nicht? Muß man am Jom kippur fasten oder nicht? Muß man noch Tefillin legen oder nicht? Und wenn nicht, warum nicht? Warum entsprechen diese Gebote nicht mehr unserer Gesinnung? Mit welchem Rechte sind wir »Kinder einer andern Zeit«? Wie soll »das zeremonielle Leben mit unserm Denken und Fühlen (das auch erst in seiner Berechtigung nachgewiesen werden müßte) in Einklang gebracht werden«? Hier hätte der Verfasser zeigen können, was er als moderner Theologe zu leisten vermag. Aber darum geht er herum wie um einen heißen Brei. In dem ganzen Kapitel über das Zeremonialgesetz erfährt man mit keinem Worte, was denn nun eigentlich das Zeremonialgesetz sei. So ziemlieh das Einzige, was wir von dem Verfasser an positiv Jüdischem lernen, sind — die zwölf Monatsnamen, die gewissenhaft aufgeführt werden. Doch nein, er hat ja ein besonderes Kapitel über »Sabbate und Festtage!« Aber auch diese werden dermaßen kastriert, daß fast nichts übrig bleibt als der öffentliche Gottesdienst und die Predigt. Zwar sagt er einmal, daß der Sabbat ein Tag »unbedingter Ruhe« sein solle, aber über das Peßachfest schlüpft er mit den Worten hinweg: auf diesen Bericht (2 M. 12 ff. 5 M. 163) gründet sich die biblische Vorschrift: »Sieben Tage hindurch sollt ihr ungesäuerte Brote essen«, und am Jom kippur vermeidet er sorgfältig das fatale Wort fasten. Der Verfasser wird sich also ohne Zweifel den Bei- ־fall der »weitesten Kreise« erwerben, wenn sie es ihm nicht etwa übelnehmen, daß er ihnen andererseits wieder vier andere Fasttage aufbürden zu wollen scheint, nämlich den 17. Tammus, den 9. Ab, den 10. Tewes und den 3. Tischri. Diese vier Gedenktage sind nämlieh (S. 116) als »Fasttage eingesetzt«. Doch ist ja der Ausdruck immerhin von der gebotenen Vorsicht. Was der Verfasser ferner von dem öffentlichen Gottesdienst (natürlich nur am Sabbat, nicht etwa auch an Wochentagen) und von der »im Mittelpunkt stehenden« Predigt sagt, mag ja für seine Gemeinde zu treffen, es aber als allgemeine jüdische Lehre und Not- Wendigkeit zu verkünden, ist eine lächerliche Überschätzung von Dingen, die für die Lehre und Übung unserer Religion nur von untergeordneter und zufälliger Bedeutung sind. Was macht denn nun ein Jude, der allein am Orte wohnt, oder eine Gemeinde, die nicht so glücklich ist, einen Prediger zu besitzen, oder wenn

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