Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 52 (1908)
- Issue
- Heft 4
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1908-01-01
- Page
- Seite 504 (sequence 8)
- Language
- German
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504 Besprechung. sich wohl oder übel gefallen lassen muß. Allerdings, es ist für einen sich tiicht zur landläufigen Orthodoxie zählenden Religionslehrer ganz besonders schwierig, positiv zu bestimmen,’ was an Lehren oder Vorschriften für veraltet zu gelten habe und warum, die Berechtigung oder den Wert einer neuen Auffassung darzulegen, eine Aufgäbe, de! Herr C. auch nicht entfernt gewachsen ist. Ich sage, positiv, denn in der Schule hilft es nichts, windige Phrasen zu machen. Da hilft kein Mundspitzen, da muß gepfiffen werden. Vor allem aber wird die konstitutive Bedeutung der Propheten ungeheuer übertrieben. Ich warte darauf, daß ■mir auch nur eine einzige grünulegende religiöse Lehre nachgewiesen werde, die die nächmosaischen Propheten zuerst gefunden hätten, die nicht schon in der Thora des Mose stünde, die sie nicht (dies gegen den kritischen Einwand, daß die Thora nachprophetisch sei) als bekannt und anerkannt voraussetzten, so daß sie mit nichten als die Schöpfer unserer Religion zu gelten haben. Diese Bevorzugung der Propheten ist eine Taktik der christlichen Theologie, die damit das zwischen Propheten und Jesus »zwischeneingekommene Gesetz« beiseite schieben möchten. Will man schon das Judentum nach einer bestimmten Epoche nennen, so kann es nur die erste, die grundlegende sein; das Judentum ist eine mosaische Religion. Das Judentum ist ferner schon von Mose her, die Tatsache mag jemandem bequem sein oder nicht, eine Gesetzesreligon, d. h. eine Religion, die konkrete Handlungen als verbindlich vorschreibt. Neun Zehntel, wenn nicht noch mehr, der gesamten religiösen Literatur, handelt von diesen Gesetzen. Dem Verfasser sind sie offenbar1 recht ungelegen. Er fertigt sie kurz als Zeremonialgesetz ab, und es ist ergötzlich, aber für die Beurteilung seiner Aufrichtigkeit bedenklieh, den Eiertanz zu beobachten, den er dabei aufführt. Wir müssen, meint er bedeutsam (S. 98) die Zeremonialgesetze — nun was? etwa halten? O, nein! wir müssen sie in ihrer Bedeutung würdigen, d. h. wir dürfen darüber predigen! Wir sollen sie ferner nicht mißachten, und ihre Bedeutung nicht unterschätzen. Alles, nur beileibe nicht sie halten. »Aber sie können diese Bedeutung nur so lange behalten, als sie der lebendige Ausdruck unseres religiösen Denkens sind. In dem Augenblicke, in dem sie unserer Gesinnung nicht mehr entsprechen, verlieren sie ihre wirkende Kraft, und mancher fromme Brauch, der unseren Vätern ein schönes Sinnbild der religi» Ösen Ideen war, ist uns, den Kindern einer anderen Zeitj innerlich fremd geworden. Wo uns das zum Bewußtsein kommt, da hat die Glaubensgemeinde auch heute noch das Recht und die Pflicht, die religiöse Form zu ändern. Das zeremonielle Leben muß mit unserem