Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 52 (1908)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Die Vorarbeiten für die badische Judengesetzgebung in den Edikten 1807 - 1809
- Date
- 1908-01-01
- Page
- Seite 490 (sequence 18)
- Language
- German
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490 Die Vorarbeiten für die badische Juderigesetzgebung. am Sabbate :1bürgerliche Handlungen gebieten oder einen Teil der Feiertage zu Werktagen ^madhen, bleibt nür die Sanktionierung des tit. 11 § 30 ׳und 31 des preussisehen Landrechts. »Der Anhänger einer Religiorismeinüng, welche »Ausnahmen von gewissen Gesezen verlangt, *kann zwar »nicht gezwungen werden, etwas gegen seine Überzeugung »zu thun, dahingegen muß er sich jedoch auch gefallen »lassen, jene nachtheiligen Folgen zu erleiden, welche »die Geseze mit ihrer Unterlassung* verbunden«. Er erklärt, daß die Juden den Christen ganz gleichgestellt werden können und müssen. Da sie aber noch nicht auf der Höhe körperlicher und geistiger Bildung stehen, daß sie sofort unbedingt Bürger werden könnten, hat der Staat ihre Regenerierung ohne jeden Zeitverlust zu bewirken und soll bis dahin Fremde nicht zulassen. Er schließt mit den Worten Mendelssohns gegen Michaelis: »Glaubt man nehmlich, die vorgegebenen Laster der Juden wären so tief eingewuchert, daß sie nur bei der dritten oder vierten Generation verschwinden können? Gut dann! so fange man sogleich an: denn dies kann kein Grund sein, die große bürgerliche Verbesserung um eine Generation weiter hinauszusezen, weil man ohne dieselbe nie eine Generation gebessert sehen wird, und das einzige, was man dabei nicht erlangen kann, ist Ersaz der Zeit.« Der Entwurf einer höchstlandesherrlichen Erklärung in betreff der Juden in der Rheinpfalz wird eingeleitet : »Überzeugt, daß die reine jüdische Religion der Erfüllung »der Pflichten eines nüzlichen und treuen Staatsbürgers »keine Hindernisse seze und daß die bis anhero ange- »trofferie Verschiedenheit der Gebräuche im bürgerlichen »Leben zwischen den kristlichen Einwohnern und den »Juden in unserer Rheinpfalz nur durch das unglükliche »Zusammentreffen vernach 1 äßi gt er Erziehun g, »Mangel an Duldung, und schiefer Begriffe »über Lebensregeln in moralisch- und phisi-