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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1908-01-01 · Heft 4 · p. Seite 481

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
52 (1908)
Issue
Heft 4
Article
Die Vorarbeiten für die badische Judengesetzgebung in den Edikten 1807 - 1809
Date
1908-01-01
Page
Seite 481 (sequence 9)
Language
German
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Die Vorarbeiten für die badische Judengesetzgebung. 481 »Legenden, die unendliche Menge von geistlichen Betrügereien »entdecken ließ, würde auch sie leiten, die Vorschriften ihres »Gesetzes von den nichts bedeutenden abergläubischen Sachen »zu unterscheiden, mit denen die Überspannte Einbildungskraft »ihrer alten Rabiner sie unterjocht hätte.« Die Juden seien schon in Sekten geteilt, welche einander, wie die christlichen hassen und verfolgen. Portugiesische und deutsche Juden seien »in ihren religiösen Systemen« so weit getrennt, daß sie nicht neben einander begraben sein wollen, ln Deutschland gebe es fünf Sekten, von welchen die »mosaische die gebildetste der Nation faßt«. Den Fonds für das mosaische Lehrinstitut soll die Klaus in Mannheim hergeben, deren Grundkapital damals 4820 fl., später 4000 fl. Zinsen ergibt. Freilich lasten 4600 fl. Schulden, 17.000 fl. Heiratsgut darauf; 3076 fl. Besoldungen und 447 fl. Bau- und sonstige Kosten sind zu bestreiten (auch 86 fl. Schatzungs- und Laternengeld). Aber die Rabbiner sollten als untauglich pensioniert und die übrigen Ausgaben so eingeschränkt werden, daß für den Unterricht genügend gesorgt werden kann. Aus diesem werde die hebräische Sprache ganz ausgeschlossen; ein Lehrbuch der mosaischen Religion in deutscher Sprache soll durch Preisausschreiben hervorgerufen und unter Verbot aller anderen Lehrbücher eingeführt werden. Alle schulfähigen Kinder müssen sowohl »die bürgerliche Landesschule, als die autorisierten religiösen besuchen«. Auch in den letztgenannten finden öffentliche Prüfungen in Gegenwart eines Polizeikommissairs statt. Da das gegenwärtige Geschlecht am Talmud hängt, möge ein »alter Rabiner zum öffentliehen Gultus noch beibehaiten, ihm aber aller Unterricht untersagt werden.« Um »diese Reformation« durchzuführen, sollen fortan fremde Juden nicht mehr aufgenommen, alle Betteljuden an den Grenzen abgewiesen, aus dem Lande geschafft (»zum zweitenmale ausprügeln und zum drittenmale ins Zuchthaus bringen«) werden. Überall, wo den Juden mehr Nahrungsquellen geöffnet werden, sind sie Monatsschrift, 52. Jahrgang. 31

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