Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1908-01-01 · Heft 4 · p. Seite 470

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
52 (1908)
Issue
Heft 4
Article
Beiträge zur Geschichte und Literatur im gaonäischen Zeitalter
Date
1908-01-01
Page
Seite 470 (sequence 16)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
91% known words query
IRI
…/2829132-2829811-2829816-2888516--36376-2888614
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

470 Beiträge zur Geschichte und Literatur im gaonäischen Zeitalter, beim Vortrag der Pijutim angewendet wird, sollte das, was aus der Bedrängnis entsanden war, gleichsam durch den Gesang dem Geist und Gemüt noch teuerer werden, und es erfüllte sich das Wort des Psalms 119, 54 זמירות היו לי חקיך כבית מגורי> Diese unserere Annahme wird noch bestätigt durch einen merkwürdigen Bericht des zum Islam übergetretenen Samaual ben Jachja al Maghribi (Ende des 12. Jahrhunderts), der in seinem, noch handschriftlichen, aber von Schreiner in dieser Monatsschrift 1898, S. 123 fgg. auszüglich besprochenen »Ifhäm al Jahüd«, das zum Schweigenbringen der Juden« folgendes mitteilt (a. a. 0. S. 219 220): Die Perser hätten den Juden häufig das Gebet verboten, deswegen hätten diese solche Gebetstücke verfaßt, in die sie Stücke des gewohnlichen Gebetes hineinschoben, die sie Al-Chisäna nannten, und zu denen sie viele Melodien komponierten, zum Unterschiede von dem Pflichtgebete, das ohne Melodie vorgetragen wurde. Merkwürdigerweise sei auch, als mit dem Islam das genannte Verbot aufgehört hatte, von den Juden an Festtagen das Chisänat beibehalten und sogar zum Ersatz für das Pflichtgebet gemacht worden. In diesem Bericht liegt, wie auch sonst bei Samaual eine, freilich nicht immer treu wiedergegebene Reminiszenz an wirkliche Tatsachen vor. Von einer, seitens der Perser in genanntem Sinn ergangenen Religionsverfolgung kann nicht die Rede sei, da uns nur Verbote des Lichtanzündens am Sabbat und späterhin unter den Magiern Eingriffe in das Eherecht überliefert sind. Vielmehr können nur die verschiedenen von den byzantinischen Kaisern erlassenen Verordnungen gemeint sein, worunter allerdings auch solche das Gebet selbst betreffende waren. Da aber hier gerade von dem Einschieben des Chisänat an Festtagen gesprochen wird, so kann es sich nur um die infolge des Verbotes der Lehrvorträge eingeschobenen und mit besonderem Rezitativ Singweise auf die Rezitierung der auf der Traditionsliteratur sich aufbaüenden Pijjutim übertragen.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.