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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1908-01-01 · Heft 4 · p. Seite 465

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
52 (1908)
Issue
Heft 4
Article
Beiträge zur Geschichte und Literatur im gaonäischen Zeitalter
Date
1908-01-01
Page
Seite 465 (sequence 11)
Language
German
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Beiträge zur Geschichte und Literatur im gaonäischen Zeitalter. 465 hatte1). Diese judenfeindliche Bestimmung des byzantinfsehen Kaisers suchte ganz planmäßig den Juden das Lebenselement der Lehre, das eine Hauptrolle in dem Gottesdienst bildete, zu entziehen. Sie hat jedoch keineswegs das Streben der Juden nach Belehrung im Gotteshause beseitigen können, das jetzt nur in anderer Form sich Geltung zu verschaffen suchte, und zwar in der Ausgestaltung des Chas sannt, als besonderer Gattung der Pij jutim, wodurch die gottesdienstliche Poesie in ein neues Stadium trat Es sei darum an dieser Stelle diesem Problem eine eingehendere Untersuchung gewidmet, die in manchem Punkte zu einer von der bisher üblich gewesenen abweichenden Auffassung führen dürfte. Nach der Darstellung von Graetz, Seite 145 fgg., könnte es scheinen, als ob die in den Pijjutim uns entgegentretende »neuhebräische Poesie« als Ausschmückung des Gottesdienstes dem durch die Araber hervorgerufenen Umschwung der Verhältnisse, zumal in Palästina, ihre Entstehung ver- 1j Vgl. hierüber Graetz, S. 20 und Note?, S. 359—361, wo das in der justinianischen Novelle gebrauchte Sstrrspcaffts als »agadische Auslegung« aufgefaßt wird, während Harkavy bei Rabb., S. 400 Anm. 124, dem Wortlaut nach es auf Misch na u. Talmud bezieht, da bei den Kirchenvätern die Deuterosis gerade für die Traditionsliteratur angewendet wird, und Brüll a. a. O. S. 95—96, Anm. 1 es auf die targumische Paraphrase bezieht, mit Berufung auf ein von Halberstam in Kobaks Jeschurun VI, hebr. Abtlg., S. 126—7 veröffentlichtes, angebliches gaonäisches Gutachten, wo es heißt: ועוד שמעגו שגזרה מלכות הרשעה שלא יקראו בתורה ולא יתרגמו, was je־ doch über den Rahmen der Verordnung Justinians hinausgehen würde. Zur Fassung des Responsums sei, entgegen Halberstams Ansicht, S. 127, bemerkt, daß der vorher erwähnte Einschub, und besonders der Schluß von כי סדר קדושה an, es als nicht einheitliche Reproduktion des Natronaischen Bescheides in ed. Lyck Nr. 9 und Schale Tschuba Nr. 55 erscheinen lassen. Indessen ist soviel sicher, daß Justinian die traditionelle Auslegung und wohl auch die Erhebung des Gemütes durch Vorträge verbieten wollte, wozu auch, wie Halberstam, S. 129—30, richtig ausführt, das Targum mit seinem midraschischen und teilweise auch halachischen Inhalte beitrug. Monatsschrift, 52. Jahrgang. 30

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