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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1908-01-01 · Heft 3 · p. Seite 378

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
52 (1908)
Issue
Heft 3
Article
[Rezension]
Date
1908-01-01
Page
Seite 378 (sequence 7)
Language
German
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378 Besprechung. — Diese Rabbinen! diese »Buchstabenmenschen« verlassen auf einmal den B|u ch staben und meinen, da der G e i s t des Verbotes Deut. 7, 25 verhindern will, daß man sich etwas, das den Götzen gewidmet ist, aneigne, so bleibt es sich gleich, ob der Gegenstand des götzendienerischen Anbeteiis ein Bild oder ein Berg ist. Herr Krüger kann das nicht begreifen. S. 24. »Schickt ein Nichtjude israelitischen Handwerkern ein Faß Libationswein (als Lohn), so ist es erlaubt (ihn anzunehmen), unter der Voraussetzung, daß sie (d. h. die Arbeiter) gesagt haben : gib uns den Wert (des Weines); wenn (sie das aber erst gesagt haben,) nachdem es (d. h. das Faß) in ihren (d. h. der jüdischen Arbeiter) Bereich gebracht ist, ist es verboten, (von ihm Nutzen zu haben).« — Das ist natürlich falsch. Von annehmen des Weines kann nicht die Rede sein. Durch das sagen : gib uns den Wert, kann das Verbot, von diesem Wein einen Nutzen zu haben, nicht unwirksam gemacht werden; es kann daher auch im zweiten Falle nicht gemeint sein: es ist verboten, von ihm Nutzen zu haben, das braucht nicht gesagt zu werden. Es handelt sich aber in der Mischnah um folgendes: Die Handwerkerhaben bei dem Heiden ihren Lohn in Geld zu fordern, wofür ihnen der Heide Wein schickt. In dem Augenblick, wo der Wein in das Bereich der Handwerker kommt, gehört er nach talmudischem Erwerbsrecht ihnen, ihre Forderung ist bezahlt. Wenn sie nun sagen : gib uns den Wert, so ist das nichts anderes als ein Verkauf ihres Weines und daher verboten. Wenn sie aber die A n n a h m e des W e i n e s ab leb nen und es verhindern, daß er in 1 b r e r B ereich komme, so ist ihre Lohnforderung noch in Kraft und sie dürfen den Wert des Weines annehmen, da sie von dem Heiden nicht W e i n sondern Geld zu fordern haben. S. 25. כל שהוא heißt nicht »soviel oder wenig es ist;« כל שהוא und משהל sind stehende Bezeichnungen für etwas unendlich kleines. Unsere Kritik ist, wie es nicht anders sein konnte, strenge ausgefallen. Wir bedauern es aufrichtig, besonders daß wir gezwungen waren, hie und da einen scharfen Ausdruck zu gebrauchen. Vermieden konnte dies aber nicht werden; es mußte einmal gezeigt und nachdrücklich betont werden, daß zu einer Übersetzung, und zwar einer erkläre nden Übersetzung der Mischnah doch noch etwas mehr als die Kenntnis des Hebräischen nötig ist. Unsere Kritik will aber keinesfalls im Sinne eines hands off! verstanden werden. Dieser Zuruf wäre auch nicht gerechtfertigt, da in zweien von den 4 übersetzten Traktaten es sich gezeigt hat, daß den Verfassern doch nicht alle

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