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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1908-01-01 · Heft 3 · p. Seite 363

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
52 (1908)
Issue
Heft 3
Article
Die Vorarbeiten für die badische Judengesetzgebung in den Edikten 1807 - 1809
Date
1908-01-01
Page
Seite 363 (sequence 20)
Language
German
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Die Vorarbeiten für die badische Judengesetzgebung. 363 Stadträte, die Vorstände der Stadt- und Landjudenschaft gefragt, über die Vorschläge der Einen die Anderen gehört und endlich Vorträge ausgearbeitet1). Die Oberämter hielten die Veredelung wohl für möglich, besonders wenn gute Volksschulen errichtet werden. Aber das werde sehr langsam gehen. Gewisse Vorurteile sind fest gewurzelt, wie daß, die Juden alle körperliche Arbeit scheuen. Trotzdem will man sie zu allen Gewerben zulassen, nur nicht zu Staatsämtern. Die von allen Oberämtern befürwortete Verminderung dieser »Volksklasse« soll durch Verdoppelung des für den Schutz erforderlichen Vermögens erzielt werden. Das Lehenamt Siegelsbach zitiert — anscheinend mit Bedauern, daß dieser Zustand nicht mehr wiederherzustellen ist — den Passus 18 § 5 der alten churpfälzisehen Juden- Ordnung von 1577, nach welchem die Juden, »wegen ihrem »üngöttlichen Wucher, finanzerei und anderen bösen Stücken, »wodurch sie den gemeinen Mann gänzlich ausgesogen als »Landesverräter aus der Pfalz verbannt und bei ihrem »Durchgänge durch dieselbe auf strenge Weisse durch beige- »gebene Amtsbotten hinein und hinaus geleitet werden.« Heidelberg will es bei der Konzessionserläuterung von 1765 belassen. Stadtschultheiserey Wiesloch erklärt sich gänzlich gegen die Juden. Ihre Verfassung ist ein Status in statu. Sie sollen so veredelt werden, wie Kaiser Joseph II. es mit den Kindern der Zigeuner in Ungarn gemacht hat; vor der Verheiratung sollen sie Militärdienst leisten; Frohndienst und möglichste Einschränkungen seien aufzulegen. Der *) Fascikel-Prov. Niederrhein Judensache ad numerum 32. (Archiv des Großh. Oberrates der Israeliten: Vorträge zu dem Berieht des General Landes Commissariates d. d. 12. August 1802 N. 39 gern. Sizung und zu den Akten Judenschaft Generalia: die Veredlung und zweckmäßigere Einrichtung der stadt und Land Judenschaft in der Rheinpfalz betr. gehörig. 22. Oct. 1801. H. S. Aingner (?), 3. Juni 1802 Frhr. v. Schweickhardt, Nachtrag v. 10. Aug. Hauptgutachten 24. November 1801 F. von Manger, 4 Seiten Votum (eigenhändig) Lamezan.)

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