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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1908-01-01 · Heft 3 · p. Seite 354

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
52 (1908)
Issue
Heft 3
Article
Die Vorarbeiten für die badische Judengesetzgebung in den Edikten 1807 - 1809
Date
1908-01-01
Page
Seite 354 (sequence 11)
Language
German
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354 Die Vorarbeiten für die badische Judengesetzgebung. Schutz auf die zweiten Männer übertragen, hatte sie die ..Verpflichtung übernommen, für die Knaben eine Schreib- und Rechenschule, für die Mädchen eine Strick- und Nähschule zu begründen. Die letztere ging bald ein, da die Mütter diesen Unterricht selbst erteilten. 1797 legte das Oberamt Proben des Schreibens und des Rechnens der Schüler dem Hofrat vor. Im Amt Hochberg (Emmendingen etc.) waren schon früher solche Schulen, aber ihnen fehlten die »sittlichen Bildungszwecke«; die Schüler waren zum Besuche nicht verpflichtet, und nur christliche Lehrer waren angestellt. Im Jahre 1800 dagegen soll es schon jüdische Lehrer geben, welche der Kenntnis der Religion das Wissen einten, welches die jüdische Jugend zu guten und nützliehen Staatsbürgern heranbilden kann. Die Gemeinde Karlsruhe, die sicherlich 300.000 Gulden Vermögen hat, soll angehalten werden, 2—3 solche jüdische Lehrer anzustellen und sie, wenn man sie im Lande nicht findet, aus Prag, Frankfurt oder Berlin zu holen. Ist das nicht angängig, dann vorerst noch christliche Lehrer. Aber diese Schule soll das Heranbilden jüdischer Lehrer ermöglichen. Allen Juden des Landes soll diese Schule offen stehen. Zunächst sollen dann die 3 Oberämter des Oberlandes (Hochberg,'Badenweiier, Roetteln) ähnliche Schulen einrichten. In den anderen Landesteilen möge man Verzeichnisse der Judenbevölkerung in den protestantischen, wie in den katholischen Teilen anfertigen und nach dem Vorschläge des Kirchenratskollegiums sie einschulen. Am 21. April 1797 wurden die Ämter zu einem Gutachten aufgefordert, ob eine Verordnung erlassen werden solle, daß die Judenschaft es binnen fünf Jahren ermögliche, die »Zehngebotschreiber, Schächter, Vorsinger, Schulmeister und andern Officianten Stellen« aus Einheimischen zu besetzen, da man dann das Heranziehen Auswärtiger nicht mehr dulden werde. Diese Verordnung sollte jetzt erlassen und dann bestimmt werden, welche Kenntnisse die Lehrer haben

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