Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 52 (1908)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Die Vorarbeiten für die badische Judengesetzgebung in den Edikten 1807 - 1809
- Date
- 1908-01-01
- Page
- Seite 352 (sequence 9)
- Language
- German
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352 Die Vorarbeiten für die badische Judengesetzgebung. Schulseminaristen haben, vorhanden sind. Aus ihnen allein sollen die Landrabbiner, Vorsänger und Schulmeister gewählt werden. Hofrat, Rentkammer und fürstliches Kollegium haben sich mit den oben dargelegten Vorschlägen Baumgartens einverstanden erklärt und Förderung besserer Erziehung und des Güterbauens hinzugefügt. Das Ende 1797 angefragte Kirchenratskollegium hat am 28. März 1798 die Errichtung einer besonderen Anstalt zur Heranbildung jüdischer Lehrer bei dem Karlsruher Gymnasium für unnötig erklärt, »weil im Grunde solche schon exi- »stieren, die den Judenkindern bisher offen gestanden »und in welchen dieselben mit ihrem großen Nutzen »Schreiben, Rechnen, Briefe und Aufsätze des gemeinen »Lebens fertigen, geometrische und mechanische allgemeine »Kenntnisse, französische Sprache und oeconomische Natur-' »lehre lernen könnten und außer diesen zur Bildung eines »jüdischen Schullehrers nichts als praktische Befähigung »nötig sei, welche nur durch Übung unter Anleitung eines »guten Lehrers erlangt werden könne.« Vorerst würden christliche Seminaristen und Lehrer gegen angemessene Belohnung »sich gebrauchen lassen«. Gegen den Besuch der öffentlichen Schulen spricht, daß man die Leseübung bisher aus dem neuen Testamente genommen hat. Wenn Judenkinder dabei sind, sollte man »politische Lesebücher« haben oder Teile aus dem alten Testamente nehmen. Holzmann ist mit 12 Ämtern (nur Carlsruhe und Yberg waren dagegen) für die Teilnahme an den öffentlichen Anstalten mit Ausnahme des Religionsunterrichts. Der Zweck dieser Schulen ist, gute und nützliche Bürger zu erziehen, deshalb sind sie nicht nur Unterrichtsanstalten, sondern sollen das Herz bilden durch »Einflößung richtiger Begriffe von Recht »und Billigkeit 1 Die Menschen haben ja doch als solche »—seyen sie auch für sich welches Glaubens und welcher »Religion sie wollen —ein gemeinschaftliches Band, das »sie aneinander knüpft, die Sittlichkeit, die sie zu Menschen