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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1908-01-01 · Heft 3 · p. Seite 349

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
52 (1908)
Issue
Heft 3
Article
Die Vorarbeiten für die badische Judengesetzgebung in den Edikten 1807 - 1809
Date
1908-01-01
Page
Seite 349 (sequence 6)
Language
German
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Die Vorarbeiten für die badische Judengesetzgebung. 349 öffentlich arbeiten. Gegen die Befürchtung, die Christen würden in ihrer Ernährung behindert, wendet er ein, daß die 65 Q Meilen Badens rechts vom Rhein mit 175.000 Bewohnern etwa halb so bevölkert sind, wie die bestbevölkerten Striche (Cleve und Ladenburg mit 5117). Der neunundsiebzigste Teil der Bewölkerung wird den 78 anderen Teilen nicht viel wegnehmen. Roetteln und Badenweiler sind schon daran gewöhnt, daß Juden Land erwerben. Mögen die Leute schel daraufsehen. Man darf sich nicht abschrecken lassen, »dem Volke das ihm Gute aufzunötigen.« Daß mit den Gütern nicht Wucher getrieben wird, hat das Dekret vom 11. “Januar 1799 schon verhütet, da es die Bedingung beifügt, der Erwerber müßte das Land selbst bebauen oder durch Glaubensgenossen bebauen lassen. Diese Bedingung ist vorerst nötig, damit die Juden es lernen. Wenn sie gleiche Rechte bekommen, wird sie unbillig sein, da dem Staate nichts daran gelegen ist, wer es baut, sondern daß das Land bebaut werde. (Eine Verordnung vom 5. Januar 1765 wurde gegen solche üble Haushälter erlassen.) Dann ist es auch Christen nicht verwehrt Immobilien auf Spekulation zu kaufen. Gegen jüdischen und christlichen Wucher reichen die Landesgesetze aus. Daß die Juden zu Handwerkern unfähig seien, will man dadurch erweisen, daß die Religion ihnen das Erlernen und Betreiben durch die Sabbate und Feiertage und Speisegesetze erschwert, die Zunftverfassung ihrer Zulassung entgegen ist und das Betreiben zum Nachteil der christlichen Handwerker und »der ihrem Betrüge ausgesetzten Untertanen« wäre. Holzmann leugnet die beiden ersten Schwierigkeiten nicht; aber es ist Sache der Juden, sie zu überwinden und die Prüfungen gut zu bestehen. Wenn sie keinen Meister im Lande finden, sollen sie jüdische außer Landes oder einen Freimeister aufsuchen. Die Schwierigkeiten, die sich dem Gesellen auf derWanderschaft entgegenstellen, wird er durch Selbstverköstigung, Stückakkord und (wenn die christlichen Gesellen nicht mit

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