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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1908-01-01 · Heft 3 · p. Seite 348

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
52 (1908)
Issue
Heft 3
Article
Die Vorarbeiten für die badische Judengesetzgebung in den Edikten 1807 - 1809
Date
1908-01-01
Page
Seite 348 (sequence 5)
Language
German
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348 Die Vorarbeiten für die badische Jndengesetzgebung. Untertanen behandelt, wird Anhänglichkeit an ihn erstehen- Jetzt regen die Staatsgesetze die Christen an, die Juden zu prellen, sie zu etwas Verbotenem zu bestimmen, um die Einrede der Nichtigkeit zu gewinnen. Man gestattet ihnen nicht Grundstücke zu erwerben, weil, wie zehn Oberämter erklärten, dadurch Unzufriedenheit oder gar Widersetzliche keit der Bürger hervorgerufen werden dürfte. Nur Karlsruhe,. Pforzheim, Badenweiler und Eberstein sind für Gütererwerb unter der Bedingung, daß die Juden sie selbst bauen. Der Landvogt v. Blittersdorf aus Mahlberg hatte berichtet, — 16. Mai 1792 —weil die Juden gemischtes Vieh nicht anspannen und an Fasttagen nüchtern arbeiten, könnten sie keinen Landbesitz haben. Auch noch 6. November 1800 hat die höchste Resolution auf Antrag des Hofrats und des Geh. Rats Bedenken, daß sie wegen der doppelten Ruhetage nicht Frohnde und Militärdienst tun und ihr Landbesitz• den christlichen Untertanen die Gelegenheit sich zu ernähren vermindern würde. Holzmann meint, daß sie am Sabbat Andere für sich arbeiten lassen können oder im Notfälle arbeiten müßten, wie der Christ am Sonntag. Wer’s schlecht macht, muß es nochmals machen, bis es befriedigt. Gegen den Vorwurf der Feigheit führt er die Geschichte an. »Eine »anhaltende Bildung der Juden zum Kriegsdienste wird die- »selben so gut wie andere Untertanen des Staates zu brauch- »baren Verteidigern desselben machen, besonders wenn sie »durch menschenfreundliche und brüderliche Behandlung »von ihren christlichen Streitgenossen dazu angefeuert und »nicht durch Verachtung und lieblose Begegnung davon »zurückgeschreckt werden.« Die Religion ist kein Hindernis, Dafür führt er Mendelssohn aus Dohm an. Wenn die Juden am Sabbat den Acker nicht bauen, wird der Staat ihnen nicht nach Dohm's Vorschlag erlauben, es am Sonntag zu tun; aber das ist nur eine Unbequemlicheit, um die der Staat sich nicht zu kümmern hat. Auch Protestanten dürfen in katholischen Ländern an katholischen Feiertagen nicht

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