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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1908-01-01 · Heft 3 · p. Seite 345

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
52 (1908)
Issue
Heft 3
Article
Die Vorarbeiten für die badische Judengesetzgebung in den Edikten 1807 - 1809
Date
1908-01-01
Page
Seite 345 (sequence 2)
Language
German
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Die Vorarbeiten für die badische jndengesetzgebung. 345 können jene Beschränkungen nicht fallen, denn die Juden können ehrlich unter solchen Verhältnissen nicht bestehen 1 Holzmann befürwortet gleiche Bestimmungen für Juden und Christen und wendet sich gegen die '»gewissermaßen bürgerliche Gemeinde-Verfassung und die damit in Verbindung stehende eigene Jurisdiktion«. Die Religion kann den Staat nur soweit interessieren, als sie in den Zweck des Staates : »Sicherheit der Person und des Eigentums« eingreift. Er hat aber nicht darüber zu wachen, wie oft und ob der Jude die Synagoge besucht. Das Strafrecht der Vor- Stehers ist ein Eingriff in die Staatsgewalt: »Eine in den Schranken kirchlicher Societätsrechte sich haltende Censur, deren höchste Befugniß auf Ausschließung von dem Genuß der kirchlichen Societätsrechte gehet, ist alles, was der Staat seinen jüdischen Unterthanen einräumen sollte.« Er ist sich bewußt, daß er darin viel weiter geht, als David Friedlaender, der in »die Reform der jüd. Colonien, Berlin, 1793,« S. 175 verlangt hat, man solle alle Verbindung der Juden unter sich in kirchlicher Rücksicht aufheben und einem Jeden unter ihnen Art und Weise der Haltung seines Gottesdienstes überlassen. Im Gegenteil betont er: »Sofern nun der Zweck dieser kirchlichen Gemeinde-Verfassung bloß auf gemeinsame Übung ihre Religion gehet und in diesen Schranken bleibt, verträgt sich auch die kirchliche Gemeinde- Verfassung wohl mit dem Zwecke des Staates, und der Schutz, der die Übung ihrer Religion als eines Privat-Gottesdienstes denselben gestattet, wird dadurch nicht überschritten«. Als Gesinnungsgenosse David Friedländers und somit als heftiger Bekämpfer der Institution des israelitischen Oberrates bekündet sich der Direktor der Regierung in Karlsruhe Stoesser noch 1813. »In bürgerlicher Beziehung aber sollten die Juden nur derStaatsgewalt und der von dieser gesetzten Obrigkeit unterwerfen sei n.« Diese seine Forderung ist ein Prinzip der neuen Zeit geworden, welches an seiner Bedeutung kaum

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