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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1908-01-01 · Heft 3 · p. Seite 336

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
52 (1908)
Issue
Heft 3
Article
Beiträge zur Geschichte und Literatur im gaonäischen Zeitalter
Date
1908-01-01
Page
Seite 336 (sequence 9)
Language
German
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336 Beiträge zur Geschichte und Literatur im gaonäischen Zeitalter. des einen durfte der andere sich keinerlei Eingriff erlauben1). Ein Beweis für die späterhin steigende Macht des Gaonats ist der Umstand, daß die Gerichtsakte des Exilarchen vom Gerichtshöfe des Gaon bestätigt werden mußten. So wird uns gerade aus der Zeit des durch seine Herrschsucht bekannten David b. Sakkai berichtet, daß ein in seiner Gerichtskanzlei angefertigtes Dokument dem Gerichtshof der Jeschiba zur Einsicht und Sanktionierung vorgelegt wurde2 3). Sicher muß dieser Brauch schon früher bestanden haben, da gerade dieser Exilarch sich schwerlich zu einer solchen, seine Rechte beschränkenden Neuerung entschlossen hätte. In dem Gerichtshof der Resch-Gola nahm eine bevorzugte Stelle der Oberrichter ein, genannt דיינא די בבא auch genannt: ריש דייני דבבא דמרותא : der Oberste der Gerichtsbarkeit des Exilarchen8), ln seiner Person war ein Bindeglied geschaffen zwischen dem Exilarchat und Gaonat, da er vielleicht manchmal als präsumptiver Nachfolger des Gaon galt4). Wir ersehen dies auch daraus, daß in einem Responsum dieser Oberrichter als integrierender Bestandteil des Metibta-Collegiums genannt wird5 * *), und daß er, wohl 1) Vgl. juch. ed. Krakau 122a : כי היה מנהגם שכל איש שהוא מרשות ראש, גלות. אין לראשי ישיבות עליו לא דין ולא •משפט ולא* לערער. על אחד מהם על חברו בשום דבר שיהיה מרשותו. Hierzu findet sich in ed. Neub. (Anekdota II 82) noch Folgendes: וכל שהוא מרשות ראשי ישיבות אין לראש גלות.עליו לא דין ולא משפט. 2) Hierüber liegt uns in HarkavyV Responsensammlung Nr. 555 S. 276 ein sehr interessantes Dokument vor, welches lautet: כתב פסק דינא דאיתפסיק בבאבא דמרותא דוד ראש גלותא דכתבא דנן חיט לפך ביה נפק לקדמנא לבאבא דמתיבתא לבית דינא דמרנו ורבנו סעדיה ראש מתיבתא דמתא מחסיא ותבעו מן קדמנא לפקודי ועיוני.ביה וקיומיה ומפסיה מאי דאית מן דינא בתר קיומיה ועיינא ביה וקמנא וכד. Vgl. auch ebendort;'S. 389. 3) Vgl. hierüber auch ebendort S, 378. 4) Vgl. Graetz S. 398 und weiter unten. 5) Vgl das Responsum in Luzzattos Bet ha-Ozar S. 48 und Resp. der Gaonen ed. Lyck S. 216 Nr. 56, wo es sich um Zemach b. Salomo, den Oberrichter des Exilarchen Chisdai ben Natronai, handelt, der

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