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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1908-01-01 · Heft 2 · p. Seite 200

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
52 (1908)
Issue
Heft 2
Article
Josef Kohlers Darstellung des talmudischen Rechtes
Date
1908-01-01
Page
Seite 200 (sequence 16)
Language
German
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200 Josef Köhlers Darstellung des talmudischen Rechtes. Irl demselben Abschnitt schreibt Köhler: »Neben den Richtern gibt es einen oder mehrere Gerichtsschreiber, Sarihedr. S. 147; auch Gerichtsdiener: diese haben, obgleich Einzelzeugen, y ö 11 i g e Beweiskraft, Baba Kamma S. 419, 42Ö«1). In so allgemeiner Fassung ist der gesperrte Satz unrichtig. In der angeführten Stelle, 112 b unten, handelt es sich bloß um die Aussage des Gerichtsdieners, daß der Beklagte der Vorladung des Beth-Din nicht folgen Will. Auf Grund dieser Aussage wird über den Beklagten der Bann ausgesprochen. Aber nur ausgesprochen — wird ausdrücklich hinzugefügt — nicht aber auch d a s B a n n de kr et g e s c h r i e b e n, weil dies schon eine Geldsache ist, da der Beklagte, bei Lösung des Bannes, die Schreibgebühren zahlen muß2 3). Ungenau ist die Ausführung über die unrichtige Entscheidung: »Eine, unrichtige Entscheidung ist trotz der Unrichtigkeit gütig, nur ist der Richter ersatzpflichtig, Baba Kamma S. 373, 444; wer auf sie gestützt handelt, ist schuldlos, Horajoth S. 1051, vorausgesetzt, daß das Urteil sich nicht selbst widerspricht (wenn es z. B. etwas als Gesetzeslehre erklärt und dennoch davon abgeht), Horajoth S. 1061, 1078. Doch wird angenommen, daß ein Richter unter Umständen das (noch nicht vollzogene) Urteil widerrufen dürfe; auch wird ausgesprochen, daß, wer in der Lehre irrt nicht regreßpflichtig sei, Sänh. S. 134«8). Die Stellen aus Baba Kamma und Sanhedr. einerseits und die aus Horajoth andererseits dürfen nicht zusammengestellt werden. Die letzteren Handeln ausschließlich von >) S. 48. אמר רבינא דאי שלוחא דרבנן מהימנינן ליד, כבי תרי, והני מילי (־ לשמתא, אבל לפתיחא לא, כיון דממונא קא מחסר ליד דקא בעי ליד .למיתב ליד זוזי לספרא לא 3) S. 48.

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