Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 52 (1908)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Josef Kohlers Darstellung des talmudischen Rechtes
- Date
- 1908-01-01
- Page
- Seite 198 (sequence 14)
- Language
- German
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198 Josef Köhlers Darstellung des talmudischen Rechtes. in dem Falle, wenn er erst nach der Aburteilung entflohen ist: also k eine V e r j ä h r u n g nach er kannter S tr a'f e,: •Santi. S. 3051). Köhlers Wiedergabe der talmudischen Bestimmungen über die Bestrafung des Falsc hschwöre rs ist schon oben an zwei Stellen berichtigt worden2), es muß aber noch einmal geschehen. Im Kapitel »Besonderes« schreibt Köhler : »Das Fa lschschwöre n, also die Verletzung des Bekräftigungseides (assertorischen Eides) ist, sofern es kein eitler Eid ist, d. h. nicht auf etwas offenbar Falsches geht, regelmäßig straflo s«3). . Das Prinzip, daß die Geißelstrafe nur bei solchen Übertretungen vollzogen wird, bei denen das Verbot durch eine Handlung verletzt wird, wird in einigen Fällen durchbrochen. Und als erster dieser Fälle wird gerade das F a l s c hschwö r e n genannt4), das, wiewohl Sprechen sonst nicht als Handlung gilt, dennoch mit Geißelung b e s t r a f t w i r d. Das. ist tannaitische Satzung, und sie wird ausdrücklich auch auf den a s s e r t o r i s c h e n E i d bezogen. Beispiel: wenn j'emand schwört, gegessen zu haben, ohne daß er es getan5). Dabei bleibt es auch, denn die dagegen erhobenen Einwendungen werden entkräftet. Daher wird es in einer anderen Stelle als s e l b s t v e r s t ä n d 1 i c h (פשיטא) bezeichnet, daß für die Verletzung des Versprechens und assertorischen Eides Geißelung erfolgt6): 1) S. 41. 2) Oben S. 41 f., 193. 3) S. 46. 4) .. . , אמר ר, יוחנן ר׳ יוסי אומר משום ר׳ יוסי הגלילי כל לא תעשה שבתורה לאו שיש בו מעשה לוקין עליו ושאין' בו מעשה אין לוקין עליו דודן מנשבע ומימר ומקלל את תכירו בשם. 6) .תהא באבלתי ולא אכלתי . . . כשם ש ל ו ק ה על שקר כך לוקה נמי על שוא. פשיטא האי (» ■ לאו והאי לאו? . . .^ Das bezieht sich auf אכלתי ולא אכלתי, also auf die Verletzung des assertorischen Eides.