Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 52 (1908)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Josef Kohlers Darstellung des talmudischen Rechtes
- Date
- 1908-01-01
- Page
- Seite 195 (sequence 11)
- Language
- German
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Josef Köhlers Darstellung des talmudischen Rechtes. 195 den Zweck hatte, den Tod herbeizuführen, weshalb sie gezwungen sind, die Mischnah auf solche Übertretungen zu beziehen, auf welche die Kareth strafe gesetzt ist1 2). Die Auffassung der Amoräer ist hier umso maßgebender, als sie nicht das Ergebnis einer Diskussion ist, sondern traditionellen Charakter hat. Ihre Auffassung ist aber aus der Mischnah selbst notwendig als die einzig mögliche zu erkennen. Die Mischnah lautet: »Wer wiederholt die Geißelstrafe erlitten hat, wird in einen Kerker gesperrt, and'man gibt ihm Gers t e■ z u essen, bis sein L e i b p 1 a t z t. Wer einen Menschen getötet hat, aber nicht durch Zeugen überführt werden kann, wird in einen Kerker gesperrt, und man gibt ihm zu essen ׳kar ge s Bro t und s p ä r lieh es W a s s e r«*). Die Verschiedenheit der Ausdrucksweise in den gesperrten Sätzen ist schon der Gemara aufgefallen, und die Erklärung R. Schescheth's, daß beide Sätze sich ergänzen und auf beide Fälle beziehen: zuerst Brot und Wasser,, dann Gerste, ist ungemein schwierig. Es bleibt unerklärlich, warum die Mischnah nicht beide Fälle vereinigt; wenigstens, hätte der zweite Fall, bei dem der erste Teil der Strafe angegeben wird, zuerst stehen müssen. Es bleibt daher nicht anders übrig, als in den beiden Fällen der Mischnah 1) משום דלקה ושנה, בית דין כונמין אותו לכיפה? אמר ד ירמיה אמר ר׳ שמעון בן לקיש הב א ב מ ל ק י ו ת של בריתות עסקינן ד גברא בריקטלא הוא וקרובי הוא דלא מיקרב קפליה וכיון דקא .מוותר לה נפשיה מקרבינן ליה לקטליה עילויה. Daß in der Mischnah die Herbeiführung des Todes gemeint ist, wird auch Sanhedr. 82 b, in einem anderen Zusammenhänge, als bekannt vorausgesetzt, indem gefragt wird:?רחמנא פטריה ואבן ק פ ל י נ ן ליה♦ Die Antwort ist die Erklärung R. Jirmejahs im Namen des R. Simon ben Lakisch. 2) מי שלקה ושנה ב״ד מבנימין אותו לכיפה ומאב יל י ן אותו שעו דין ע יד שבר ימו מתבקעת, ההורג נפש שלא בעדים מבנימין אותו לכיפה ו מ א ב י ל י ן אותו לחם צר ומים לחץ. Im Babli sind die beiden Fälle der Mischnah durch die Gemara getrennt. - 13*