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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1908-01-01 · Heft 2 · p. Seite 190

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
52 (1908)
Issue
Heft 2
Article
Josef Kohlers Darstellung des talmudischen Rechtes
Date
1908-01-01
Page
Seite 190 (sequence 6)
Language
German
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190 Josef Köhlers Darstellung des talmudischen Rechtes. Ungenau ist in diesem Zusammenhang die Angabe, daß nach obigem Grundsatz: »weltlich straflos ist, wer durch einen Unzurechnungsfähigen einen Feuerschaden anrichtet«. Die Ablehnung der Haftung des indirekten Täters wird im Talmud damit begründet, weil dem Beauftragten das göttliche Gebot mehr gelten muß, als der Befehl eines Menschen1). Daraus folgt im allgemeinen, daß, wenn der Beauftragte ein Unzurechnungsfähiger ist, die Haftung den A u f t r a g g e b e r treffen muß. Daher wird auch die Mischnah B. Kamma 59b, auf welche Köhlers Angabe zurückgeht, in der Gemara auf den Fall bezogen, wo bei der Auftragserteilung die Entstehung des Schadens nicht sicher war, und dieser erst durch unbeauftragtes Hinzutun des Unzurechnungsfähigen entstanden ist. Ist aber der Auftrag unter solchen Umständen erteilt worden, welche die Initiative des Boten entbehrlich machen, so ist der Auftraggeber auch weltlich strafbar2). In der Mischnah Sanhedrin 81b heißt es inbezug auf den Nichtähroniden, der den Tempeldienst verrichtet: »R. Akibä Sagt: seine Strafe ist die Erdrosselung, die Weisen sagen: durch den Himmel«3). Das heißt, er ist zwar todesschuldig, a b e r d a s w e 111 i c h e G e r i c h t vollzieht nicht an i h m die Todes st ra f e. Das bedeutet immer der Satz: Tod durch den Himmel. Es ist . 0 דברי הרב ודברי תלמיד דברי מי שומעין. Kidduschin 42 a, B. Katnrna 56 a, Sanhedr. 29a u. a. 8) ,אמר ריש לקיש משמיה דהזקיה לא שנו אלא שמסר לו גחלת וליבה אבל מסר לו שלהבת חייב, מאי ט עם א מעשיו ק א גרמו לו. ור׳ יוחנן אומר אפילו מסר לו שלהבת.פטור, מאי טעמא צבתא החרש גרמה לו, ו ל אט י חייב עד שים סור ל ו גרוז א ם ל תא ו שרגא, ד ההוא ו ד א י מ ע ש י ו ד י ד י ה גרמו. Die Meinungsverschiedenheit betrifft also, bloß die Frage, w e 1 c h e Umstände den Schaden sicher machen; daß aber, wenn dies der Fall ist, der Auftraggeber haftbar ist, wird von allen vorausgesetzt. .זר ששמש במקדש, רבי עקיבא אומר בחנק, וחכמים אומרים בידי שמים (3

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